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Berlin: Erster Betrieb klagte erfolgreich Caterer schaltete spezialisierten Anwalt ein

Ein Betrieb ist bereits von der Pankower Liste gestrichen worden. Die betroffene Cateringfirma hat eine auf Lebensmittelrecht spezialisierte Anwaltskanzlei eingeschaltet.

Ein Betrieb ist bereits von der Pankower Liste gestrichen worden. Die betroffene Cateringfirma hat eine auf Lebensmittelrecht spezialisierte Anwaltskanzlei eingeschaltet. Auf den Schriftsatz der Anwälte hin nahm das Bezirksamt das niedersächsische Unternehmen innerhalb eines Tages von der Liste. Rechtsanwalt Philipp Gregor von der Kanzlei Gregor & Günther sagte gestern, dass die angeblichen Verstöße weder schriftlich noch mündlich vom Bezirksamt benannt worden seien. „Unser Mandant fand sich plötzlich im Internet auf der Liste.“ Im Januar hatte der Caterer beim Sechs-Tage-Rennen im Velodrom gearbeitet. Bei der Kontrolle seien „Kleinigkeiten“ beanstandet worden. Dass es keine Anhörung vor Veröffentlichung der Liste gegeben habe, sieht der Lebensmittelrechtler als Verstoß gegen die Verfassung. Einen „Pranger ohne Anhörung“ gebe es seit dem frühen Mittelalter nicht mehr, kritisierte der Anwalt das Vorgehen des Bezirks. Ganz Deutschland beobachte den Berliner Streit mittlerweile, berichtete Gregor.

Der Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) begründet seine Ablehnung der Ekel-Liste vor allem mit der Wettbewerbsverzerrung. So sei das Modell nur auf einen Bezirk beschränkt „Und dort kann das Amt keine flächendeckende Kontrolle gewährleisten“, sagte der Berliner Geschäftsführer der Dehoga, Thomas Lengfelder.

Die Berliner Industrie- und Handelskammer kritisierte die Liste als „Sonderzug aus Pankow“, der schnellstens gestoppt werden müsse. Christian Wiesenhütter von der IHK forderte eine schnelle Überprüfung. Die Informationen in der Liste seien weder klar verständlich noch eindeutig.  Ha

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