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Berlin: Erstes Urteil gegen Mai-Randalierer

Das erste Urteil gegen einen 1.Mai-Randalierer ist gesprochen.

Das erste Urteil gegen einen 1.Mai-Randalierer ist gesprochen. Sechs Monate auf Bewährung erhielt ein Heranwachsender wegen schweren Landfriedensbruchs und gefährlicher Körperverletzung. „Eine recht erhebliche Strafe“, sagte der für politische Straftaten zuständige Oberstaatsanwalt Jürgen Heinke. Denn der 19-Jährige sei bislang nur einmal wegen einer Kleinigkeit aktenkundig gewesen. Früher waren bei ähnlichen Straftaten häufig nur Arreste oder einige Stunden gemeinnützige Arbeit verhängt worden. In weiteren Fällen hat die Staatsanwaltschaft jetzt Anklage gegen Randalierer erhoben.

In diesem Jahr hatte es, wie berichtet, weitaus mehr Haftbefehle gegen Steinewerfer gegeben als in den Vorjahren – insgesamt „über 100“, sagte Heinke. Die meisten Tatverdächtigen sitzen immer noch in Untersuchungshaft. Oberstaatsanwalt Heinke sagte, dass in den vergangenen Tagen einige Randalierer gegen Zahlung einer Kaution von bis zu 10000 Euro oder gegen Meldeauflagen auf freien Fuß gesetzt wurden.

Unterdessen teilte die Polizei mit, dass elf Polizisten bei den Polizeieinsätzen am 1. Mai angezeigt wurden. In zwei Fällen lautet der Vorwurf auf Freiheitsberaubung, sonst auf Körperverletzungen. Vier der Ermittlungsverfahren wurden durch Polizisten eingeleitet. Ha

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