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Berlin: Erstmals vier der angeschossenen Kurden vor Gericht

Waren sie an Gewalttaten am israelischen Konsulat beteiligt?Holger Stark Die Aufarbeitung der Ereignisse rund um das israelische Generalkonsulat, das am 17.

Waren sie an Gewalttaten am israelischen Konsulat beteiligt?Holger Stark

Die Aufarbeitung der Ereignisse rund um das israelische Generalkonsulat, das am 17. Februar von Kurden gestürmt wurde, ist bislang nur zögerlich vorangekommen: Der parlamentarische Untersuchungsausschuss hat nur einen Bruchteil seiner Arbeit geschafft und steht vor dem Scheitern; die Vernehmung der israelischen Wachleute, die vier Kurden erschossen hatten, "als Beschuldigte" wird wegen der Weigerung Israels aller Voraussicht nach nicht stattfinden. Und die bisherigen Prozesse gegen Kurden konnten wenig zur Klärung des Ablaufs beitragen, weil sich die Angeklagten nur im weiteren Umfeld des Konsulats aufgehalten hatten. Insofern kommt der gestern begonnenen Prozess-Serie besondere Bedeutung zu: Erstmals stehen Kurden vor Gericht, die direkt im oder am Konsulat waren.

Die 27-jährigen Izzet A., Ahmed E. und Zülküf U. sowie der 22-jährige Adil D. werden von der Staatsanwaltschaft des schweren Landfriedensbruchs, des schweren Hausfriedensbruchs sowie der Bildung eines bewaffneten Haufens beschuldigt. Gegen 13.30 Uhr hätten sich die Männer in mehreren Gruppen von insgesamt 50 bis 60 Kurden am Bismarckplatz getroffen, mit Eisenstangen, Erdnägeln und Knüppeln bewaffnet und seien auf das Gelände des israelischen Generalkonsulats gestürmt. Anschließend hätten einige von ihnen gewaltsam die Tür aufgebrochen und seien in das Gebäude eingedrungen, sagte die Staatsanwältin Susanne Krauth gestern. Den Angeklagten droht bei schwerem Landfriedensbruch eine Mindeststrafe von sechs Monaten. Erst vor wenigen Tagen war ein Kurde zu neun Monaten auf Bewährung verurteilt worden, ein 31-Jähriger Anfang Juli ebenfalls auf Bewährung zu zwei Jahren.

Die entscheidende Frage des Verfahrens dürfte sein, ob die vier Angeklagten direkt an Gewalttaten beteiligt gewesen sind. Bislang ist nur klar, dass die Kurden vor dem Konsulat schwer von Schüssen der Israelis verletzt wurden: Zülküf U. erlitt einen Durchschuss des rechten Oberschenkels; bei Izzet A. stellten die Ärzte einen Bauchdurchschuss sowie einen Kniesteckschuss fest. Ahmet E. wurde am linken Oberschenkel verletzt, Adil D. am rechten großen Zeh. Die vier Angeklagten - ein Bäcker, ein Verkäufer und zwei Arbeitslose - wollten sich nicht zu den Vorwürfen äußern. Die Verteidiger beklagten, dass der Prozess wegen der grossen Bedeutung gleich vor dem Landgericht und nicht vor dem Amtsgericht stattfinde. Außerdem sei ihnen das Original-Fotomaterial nicht zur Verfügung gestellt worden. "Ich gehe nicht davon aus, dass durch die Fotos eine Tatbeteiligung beweisbar ist", sagte Verteidiger Peter Brasche. "Hier wird mit sehr großen Kanonen auf sehr kleine Spatzen geschossen." Der Prozess ist bis zum 30. November angesetzt; am Freitag sollen verschiedene Videos vom Tatort begutachtet werden. Ein weiterer Kurden-Prozess gegen einen 23-Jährigen, der am Konsulat zwei Polizisten mit einer Holzlatte verletzt haben soll, wurde ebenfalls vertagt.

Holger Stark

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