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Berlin: Erweiterte Parkzone in Steglitz rechtswidrig

Verwaltungsgericht gab einer Anwohnerin Recht

In Steglitz gibt es wieder juristischen Ärger um eine Parkgebührenzone. Die 27. Kammer des Berliner Verwaltungsgerichts erklärte jetzt die so genannte Zone 23 südlich der S und Autobahn für rechtswidrig, weil kein „erheblicher Parkraummangel“ erkennbar sei. Geklagt hatte eine Anwohnerin, die seit der Vergrößerung eines älteren Parkraumbewirtschaftungsgebiets im März ebenfalls Gebühren für eine Vignette zahlen musste.

Zu der Bewirtschaftungszone gehören unter anderem die Albrecht-, Grunewald- und Schloßstraße sowie neuerdings auch Bereiche bis hin zur Gritzner-, Filanda- und Bergstraße. Nach der Auffassung des Verwaltungsgerichts gibt es „nicht genug Material“ zur Begründung der Notwendigkeit, wie Gerichtssprecher Rudolf Böcker gestern erläuterte. Zwar habe die polizeiliche Straßenverkehrsbehörde von umfangreichen Analysen und Untersuchungen gesprochen, doch seien trotz einer Aufforderung der Richter weder wissenschaftliche Studien noch Verkehrserhebungen vorgelegt worden. Stattdessen habe die Kammer lediglich behördliche Vermerke, Briefe von Anwohnern und Gesprächsnotizen einsehen können (Aktenzeichen: VG 27 A 407.01).

Das Urteil bedeute nicht unbedingt, dass auch andere Parkzonen in Berlin illegal sind, betonte Böcker. Der Mangel an Parkplätzen müsse aber nachweisbar sein – oder auf der Hand liegen. „Am Kurfürstendamm und an der Friedrichstraße ist bestimmt kein Gutachten nötig.“

Der Steglitz-Zehlendorfer Verkehrsstadtrat Uwe Stäglin (SPD) will sich aus Termingründen erst am heutigen Mittwoch zu dem Urteil äußern. Das Bezirksamt hatte die Parkgebührenzone mit dem Einverständnis der Straßenverkehrsbehörde vergrößert. Von dieser war gestern ebenfalls noch keine Stellungnahme zu erhalten.

Die Landesbehörde kann nun eine Berufungsverhandlung beim Oberverwaltungsgericht (OVG) beantragen. Vermutlich wird es dazu kommen – denn das OVG hat schon einmal ein Urteil des Verwaltungsgerichts zu einer anderen Steglitzer Parkzone gekippt. Vor zwei Jahren hatte ein Ehepaar aus der Althoffstraße gegen das angrenzende Gebührengebiet zwischen der S-Bahn, der Albrecht- und der Bergstraße geklagt. Die Eheleute wollten den Parksuchverkehr in ihrer – gebührenfreien – Straße nicht länger hinnehmen. Auch sie bekamen in einem Verfahren vor der 27. Verwaltungsgerichts-Kammer zunächst Recht. Das politische Ziel des Bezirksamts, Autofahrer zum Umsteigen auf Busse und Bahnen zu veranlassen, genügte den Richtern nicht. Doch in der nächsten Instanz stellte das OVG die nach dem Gesetz notwendige „Gefahrenlage“ durch den Parkplatzsuchverkehr fest. CD

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