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"Curry 36" gegen "Curry 66": Es geht nicht nur um die Wurst

"Langjährig bestehende Marktsituation", "verwechslungsfähige Markengestaltung Dritter": In schönstem Juristendeutsch hat das Landgericht Berlin gewürdigt, was eigentlich nur heiß und fettig sein soll – die Currywurst.

Geklagt hatte Lutz Michael Stenschke, Inhaber von Curry 36 am Mehringdamm, einer Größe in der Berliner Currywurst-Branche. Vielleicht ist es Zufall, dass Buden von Curry 1 bis Curry 156 in der Stadt zu finden sind. Vielleicht aber will auch der eine oder andere Wurstverkäufer am Erfolg des Curry-36-Chefs mitverdienen.

Deshalb klagte Stenschke gegen einen seiner Konkurrenten, den Betreiber eines Ladens namens Curry 66 in Friedrichshain. Per Eilantrag wollte Stenschke ihn zwingen, seinen Laden umzubenennen. In der Verhandlung ging es unter anderem um ein T-Shirt. Curry 66 war darauf gedruckt, und ein Zeuge sagte aus, Stenschke habe das Shirt schon im Sommer 2006 gesehen. Stenschke bestritt dies, sagte, er habe erst im Sommer 2010 von seiner Konkurrenz erfahren. Daher sei sein Anliegen dringend. Das Gericht glaubte dem Zeugen und wies den Eilantrag im vergangenen November ab. Stenschke legte zunächst Berufung ein, nahm diese aber jetzt zurück.

Stattdessen bereitet er sich auf ein mögliches Hauptverfahren vor. „Wir holen uns juristischen Rat ein. Ich will eine grundsätzliche Entscheidung herbeiführen“, sagte Stenschke am Montag. Der Curry-66-Chef war für eine Stellungnahme nicht zu erreichen.

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