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Berlin: „Es gibt noch deutliche Lücken im System“

Im Kampf gegen die Jugendkriminalität will Justizsenatorin Karin Schubert jetzt die zuständigen Behörden an einen Tisch bringen

Frau Schubert, nach dem Mord an dem siebenjährigen Christian haben Sie sich gegen Gesetzesverschärfungen ausgesprochen. Aber muss die Öffentlichkeit vor jugendlichen Gewalttätern nicht besser geschützt werden?

Sicherlich. Wir müssen alles versuchen, solche Straftaten wie in Zehlendorf zukünftig zu verhindern. Und tatsächlich gibt es noch Lücken im Umgang mit jungen Serienstraftätern.

Welche?

Wenn in einer kindlichen Entwicklung etwas völlig schief läuft, müssen wir früher eingreifen. Dafür ist es aber nötig, dass Jugendämter, Familiengerichte und Jugendrichter eng zusammenwirken. Hier gibt es deutliche Lücken und deshalb sollen jetzt unter der Federführung der Jugendverwaltung alle an einen Tisch gebracht werden.

Beispiel Ken (Name geändert). Der 16-Jährige, der Christian getötet haben soll, ist früh aufgefallen. Das Jugendamt wollte den Jungen aber nicht aus seiner Familie nehmen, weil er selbst damit nicht einverstanden war.

Richtig. Wenn die Jugendämter feststellen, dass seitens des Kindes oder der Familie die Bereitschaft zur Zusammenarbeit fehlt, greifen sie nicht ein. Immer wieder werden Fälle bekannt, wo Kinder in den eigenen Familien seelisch verwahrlosen, wo ihnen weder Grenzen noch Werte vermittelt werden und die Familienoberhäupter zuweilen sogar selbst kriminell sind. Es ist irrwitzig, in diesen Fällen auf das Prinzip der Kooperation zu setzen.

Was müsste man tun?

Es gibt die gesetzliche Möglichkeit, dass Familienrichter den elterlichen Willen ersetzen, wenn das Kindeswohl gefährdet ist. Aber dazu braucht das Familiengericht einen Antrag vom Jugendamt. Ich habe leider feststellen müssen, dass das so gut wie gar nicht vorkommt.

Was sagen die Jugendämter zu diesem Vorwurf?

Die sehen im Grunde genommen den Handlungsbedarf zwar, sagen aber, dass sie nicht mehr tun können, weil sie unterbesetzt sind. Das sind Lücken, die wir uns nicht leisten können. Wenn im Jugendamt der jeweilige Mitarbeiter viel zu viele Fälle bearbeiten muss, kann das nicht klappen.

Also scheitert wieder alles am Geld?

Allein daran kann es auch nicht liegen. Denn nach Aussage der Familienrichter klappt die Zusammenarbeit mit einigen Jugendämtern bereits jetzt recht gut. Deswegen will ich ja, dass alle gemeinsam klären: Was braucht das Jugendamt für einen entsprechenden Antrag? Was braucht das Familiengericht für einen entsprechenden Beschluss? Die erforderlichen Heimplätze hätten wir.

Aber geschlossene Heime wollen Sie für Berlin trotzdem nicht? Obwohl Bayern, Baden-Württemberg und Hamburg damit gute Erfahrungen gesammelt haben…

Wirklich geschlossen sind diese Heime auch nicht. Im Prinzip geht es da nicht anders zu als in den Einrichtungen, die wir hier propagieren. In Berlin ist der Begriff „geschlossenes Heim“ nur so negativ besetzt, dass man ihn nach Möglichkeit vermeidet. Zusätzlich haben wir in der Stadt und im Umland bislang 16 Plätze zur Vermeidung von Untersuchungshaft. Wir wollen 20 zusätzliche Plätze schaffen, um noch mehr Jugendliche aus der Untersuchungshaft rauszuholen. Damit kommen wir aus.

Parallel wollen Sie zukünftig früher eingreifen?

Wir müssen uns aber bereits kümmern, bevor die Kinder 14 Jahre alt und damit strafmündig sind. Das große Problem daran ist, dass das Erziehungsmonopol der Eltern grundgesetzlich festgelegt ist. Man kann nur wegen Gefährdung des Kindeswohls das Sorgerecht oder das Aufenthaltsbestimmungsrecht entziehen. Doch in Familien, in denen sich die großen Geschwister oder sogar die Eltern kriminell verhalten, hätte ich keine Schwierigkeit zu sagen: Wenn das Kind weiter in der Familie bleibt, wissen wir, wo es landet.

Aber meinen nicht die meisten Jugendsozialarbeiter, für Kinder sei es immer noch besser, in einer schlechten Familie zu bleiben als in ein gutes Heim geschickt zu werden?

Dieses Denken ist weit verbreitet. Aber wenn Kinder in immer jüngerem Alter straffällig werden, muss uns das zum Umdenken zwingen. Hier sind schließlich Kinder gefährdet, die in eine Entwicklung hineinrutschen, die wir überhaupt nicht mehr aufhalten können, wenn sie erst einmal das Alter von Ken M. erreicht haben.

Die Intensivtäterabteilung der Staatsanwaltschaft arbeitet eng mit der Polizei zusammen. Funktioniert diese enge Zusammenarbeit auch mit den Jugendämtern?

Ich glaube, die Zusammenarbeit zwischen Jugendämtern, Jugendstaatsanwälten und Jugendrichtern funktioniert immer besser. Aber das notwendige übergreifende Denken muss noch besser werden. Dem steht in Berlin allerdings auch die Zentralisierung der jeweiligen Zuständigkeiten entgegen. Wir haben die Jugendämter in den Bezirken, die Jugendrichter in Moabit, die Familienrichter in Pankow-Weißensee und Tempelhof. Ich möchte, dass sie sich besser kennen. So weiß jeder, wen er persönlich anrufen kann, um einen Fall zu schildern und ihn zu bitten einzugreifen. Es gibt in Stuttgart ein wunderbares Modell: das Jugendrechtshaus. Dort sind alle handelnden Personen in einem Haus untergebracht, von der Jugendbehörde über den Jugend-, den Vormundschafts- und Familienrichter bis zur Heimaufsicht. In Berlin ist das bislang an der Größe der Stadt gescheitert.

Gleichzeitig prüfen Sie derzeit, bei jugendlichen Serientätern die Voraussetzungen für die Untersuchungshaft zu lockern?

Wir überlegen, ob man mit einer entsprechenden Gesetzesänderung eher an die Intensivtäter herankommt. Ob man die Prognose für den Haftrichter bei Wiederholungsgefahr nicht etwas erleichtern kann, indem man sagt: Wer entsprechend viele Straftaten mit steigendem Kriminalitätsgehalt begangen hat, von dem kann erwartet werden, dass er weitere Taten begeht. Anderseits gibt es die Möglichkeit der Untersuchungshaft bei jungen Straftätern auch ohne eine solche Gesetzesänderung, wie die derzeit rund 150 Untersuchungshäftlinge in der Jugendanstalt beweisen.

Der Ermittlungsrichter, der Ken M. laufen gelassen hat, sagte in einem Interview, ihm hätten die Möglichkeiten gefehlt, sich vollständig über den Verdächtigen zu informieren.

Das ist nicht richtig. Der Richter arbeitet im Bereitschaftsgericht am Tempelhofer Damm. Es gibt dort jederzeit die Möglichkeit, auf sämtliche polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Register zuzugreifen. Ich habe nicht umsonst für die entsprechende technische Ausrüstung der Staatsanwaltschaft und der Gerichte gestritten.

Das Gespräch führten Katja Füchsel und Werner van Bebber

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