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Protest gegen Flugrouten über dem Müggelsee.

© dpa

EU-Verfahren gegen BER: Flugrouten werden zum Problem für Vogelschutzgebiet

Mehr als 70 000 Zugvögel machen nahe dem BER ihre Pausen. Die EU will sie schützen und hat den Flughafenplanern die gelbe Karte gezeigt. Den Menschen droht damit mehr Krach durch andere Flugrouten.

Sie landen hier in Scharen. Nicht am BER, sondern am Rangsdorfer See. Das Vogelschutzgebiet liegt etwas sechs Kilometer entfernt vom neuen Flughafen. Motorboote dürfen dort gar nicht erst fahren, es ist eines der wichtigsten Brandenburger Überwinterungsgebiete für nordische Wildgänse. Und Flugzeuge sind ein noch größeres Problem für die bis zu 70 000 Zugvögel, die aus Sibirien kommend und am Rangsdorfer See vorübergehend Station machen.

Die BER-Routen führen über einige dieser Schutzgebiete. Nicht nur über die am Rangsdorfer See, sondern auch über die am Müggelsee und weiter westlich in der Nuthe-Nieplitz-Niederung. Aber auch die sogenannte Wannseeroute des BER führt über Vogelschutzgebiete: im westlichen Düppeler Forst, im Grunewald und auf der Pfaueninsel. Und die EU hat den Flughafenplanern nun die Gelbe Karte gezeigt. Wegen der vorgesehenen Flugrouten hat die Europäische Kommission ein EU-Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet. Die Behörde vermutet nach Angaben eines Sprechers vom Donnerstag Verstöße gegen Umweltauflagen.

Das Bundesamt für Flugsicherung (BAF) hatte sich im April zuversichtlich geäußert, dass das Vertragsverletzungsverfahren abgewendet werden kann. Die Behörde ist gegen das Wannsee-Urteil in Revision gegangen. Bislang hoffte sie, nur einzelne Routen nachbessern zu müssen. Anwälte sagen, man müsse das Gesamtverfahren wiederholen.

BAF und Flugsicherung stecken dabei in einem Dilemma. Wenn sie die Routen neu festlegen, um Naturschutzgebiete stärker zu schonen, müssten bewohnte Gebiete belastet werden. Die jetzt kritisierten BER-Routen führen eben nicht über die Stadt Erkner, sondern über den Müggelsee – und auch nicht über die vielen Gemeinden, die sich östlich des BER befinden. „Es gibt offenbar einen unlösbaren Zielkonflikt zwischen Natur- und Menschenschutz“, sagt Christine Dorn, Sprecherin des Bündnisses SüdOst. Zu diesem gehört auch der Bürgerverein „Friedrichshagen“, der wegen der Vogelschutzgebiete in Brüssel interveniert hat.

„Der Schutz etwa seltener Vogelarten ist ein hohes Gut. Andererseits hat man den Eindruck, dass der Schutz der Bürger nicht so hohe Priorität hat. Um dies zu lösen, muss man langfristig einen besseren Schutz für die Bevölkerung gewährleisten, mit einem strikten Nachtflugverbot, mit Schallschutz.“ Oder man müsse doch langfristig einen neuen Standort suchen. Auch Dorn geht davon aus, dass die Flugrouten neu festgesetzt werden müssen. Anders als bisher, so sagt sie, müsse vor der Festlegung „die Gesamtbelastung aus An- und Abflügen“ das Maß sein, was bislang nicht der Fall war.

Welche Folgen das Vertragsverletzungsverfahren für den BER-Flughafen hat, ist unklar. Die jetzigen Routen des Schönefelder Flughafens von der künftigen Nordbahn dürfen auf jeden Fall weiter geflogen werden – und somit auch bei einer Teilinbetriebnahme im Herbst.

Im Juni wird über die "Müggelseeroute" verhandelt.

Die Bundesregierung reagierte gelassen, doch die Bürgerinitiativen schöpfen neue Hoffnung: Denn nun wird mit Spannung ein Gerichtstermin erwartet. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) verhandelt am 11. und 12. Juni genau über die sogenannte „Müggelseeroute“, wegen der Brüssel nun gegen die Bundesrepublik vorgeht.

Urteile des OVG sind beim Flughafen gefürchtet. Das höchste Verwaltungsgericht der Region hatte jüngst bereits die Wannsee-Route gekippt und in zwei Urteilen die Durchsetzung des geltenden Planfeststellungsbeschlusses beim Lärmschutz verfügt. Dadurch muss das mit 140 Millionen nie ausfinanzierte Lärmschutzprogramm des Flughafens nun wahrscheinlich um rund 600 Millionen Euro aufgestockt werden. Allerdings wollen BER-Vorstand Hartmut Mehdorn und auch Berlin dagegen vorgehen.

Im bevorstehenden Prozess um die Müggelsee-Route ist das Vertragsverletzungsverfahren Rückendeckung für die Kläger, die Naturfreunde Deutschlands, Anwohner und die Umwelthilfe. „Wir freuen uns, dass die Beschwerde in Brüssel Erfolg hat, die EU unseren Argumenten folgt“, sagt Franziska Heß, von der Kanzlei Baumann, die die EU-Beschwerde eingelegt hat. Auch Brüssel hält es für einen Verstoß gegen EU-Recht, dass am BER die Umweltverträglichkeitsprüfung für Europäische Vogelschutzgebiete unterblieb, obwohl diese von den 2012 festgelegten, vom Planfeststellungsbeschluss abweichenden Flugrouten jetzt betroffen sind.

Brandenburgs Infrastrukturministerium hatte die Flugsicherung, das Bundesverkehrsministerium und das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherheit bereits am 15. Oktober 2010 in einem Schreiben darauf hingewiesen, dass bei der „geänderten Grobplanung der Abflugverfahren“ mögliche Auswirkungen auf EU-Vogelschutzgebiete geprüft werden sollten. Zitat: „Ich bitte Sie daher im Rahmen Ihrer Planungen zu beachten, ob und gegebenenfalls in welchem Maße eine mögliche Betroffenheit der FFH-, SPA- und IBA-Gebiete im Umfeld des künftigen Verkehrsflughafens Berlin-Schönefeld durch eine geänderte Festlegung der Flutverfahren ... gegeben sein könnte.“ Der Bund sah dazu keine Verpflichtung.

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