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Mischgetränke müssen künftig professionell geprüft werden.

© dpa/picture-alliance

EU-Verordnung Nr. 251/2014: Hoch die Gläser!

Unser Autor, Ulrich Zawatka-Gerlach, lobt den süffigen Verbraucherschutz in Berlin.

Von Ulrich Zawatka-Gerlach

Es gibt viele interessante Möglichkeiten, sich kostengünstig und in kurzer Zeit die Birne vollzudröhnen. Eine davon ist durch die EU-Verordnung Nr. 251/2014 rechtlich abgedeckt. Es geht um aromatisierte Weinerzeugnisse, besser bekannt als Sangria, Glühwein oder Kalte Ente. Auch die gute alte Maibowle ist wieder im Trend. Brüssel hat angeordnet, dass diese volkstümlichen Getränke nicht nur klebriglecker sein sollen, sondern auch 9 bis 14 Prozent Alkohol enthalten müssen. So kann nichts schiefgehen und ab dem zweiten Liter sieht die Welt schon ganz anders aus – und schmeckt nach Waldmeister, Zimt oder Zitrone. Und wer den Strohhalm zur Hilfe nimmt, ist garantiert schneller Banane als alle anderen.

Erfahrene Trinker wissen allerdings, dass es bei der Verkostung aromatisierter weinhaltiger Getränke oder Cocktails nicht nur auf die Menge ankommt, sondern dass die Qualität einigermaßen stimmen sollte. Leider hat die Europäische Union das Geheimnis der alkoholischen Gärung bisher nicht so tief durchdrungen, dass der deutsche Konsument zufrieden sein könnte.

Die Kalte Ente mit Goldplakette

Doch in Berlin haben wir dafür den Verbrauchersenator Thomas Heilmann, der am Dienstag im Senat durchgesetzt hat, dass die süffigen Mischgetränke künftig professionell geprüft werden – von der GFW Weintest in der Oderberger Straße. Nähe Kulturbrauerei, aber das ist Zufall. Sollte die Sangria oder der Bitter Soda die sensorische Blindprobe nach dem internationalen 100-Punkte-Schema bestehen, erhält das Getränk ein Gütesiegel.

Das schützt den Berliner Verbraucher nicht nur vor dem Erblinden, sondern garantiert einen nachhaltig qualitätsvollen Trinkgenuss. Die Kalte Ente mit Goldplakette, darauf haben wir lange warten müssen und es wird nur eine Frage der Zeit sein, bis das eine oder andere prämierte Fläschchen ethanolhaltiges Zuckerwasser auf Malle auftaucht. Eisgekühlt serviert im Champagnerkelch. Das Saufen aus dem Eimer ist am Ballermann ja auch nicht mehr gern gesehen.

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