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Europawahl: Ein Kreuz und viele Fragen

Heute ist Europawahl. Viereinhalb Millionen Berliner und Brandenburger sind aufgerufen. 31 Parteien stehen heute zur Abstimmung – alle Antworten für den Weg zur Urne.

Was muss ich mitbringen?

Einen Ausweis. Die Wahlbenachrichtigung müssen Sie nicht vorzeigen. Darauf steht aber die Adresse Ihres Wahllokals. Die finden Sie auch unter www.wahlen-berlin.de oder unter der Telefonnummer: 90 21 36 31 (ab 8 Uhr).

Ich habe keine Wahlbenachrichtigung erhalten – darf ich nicht wählen?

Als EU-Bürger über 18 Jahren dürfen Sie wählen. Ein Anruf im Bezirkswahlamt stellt sicher, dass Sie im Wählerverzeichnis stehen. Sind Sie kein deutscher Staatsbürger, sollten Sie vorher einen Eintrag ins Wählerverzeichnis beantragt haben.

Ich habe keinen gültigen Personalausweis. Darf ich trotzdem zur Europawahl gehen?

Ideal ist das nicht, aber Sie dürfen wählen. Wichtig ist, dass Sie sich ausweisen können. Notfalls geht das auch mit einem abgelaufenen Ausweis. Auch ein Reisepass oder Führerschein genügen.

Wie viele Kreuzchen darf ich machen?

Eines. Damit wählen Sie die Partei, die Sie im Europaparlament vertreten soll.

Was ist, wenn ich krank bin?

Auf Ihrer Wahlbenachrichtigung können Sie jemand anderem eine Vollmacht zur Abholung ihrer Wahlunterlagen vom Bezirkswahlamt erteilen. Die ausgefüllten Unterlagen müssen danach bis Sonntag 18 Uhr bei Ihrem Bezirkswahlamt in den Briefkasten geworfen werden.

Darf ich meinen Hund mitnehmen?

Nein.

Darf mein Kind mit in die Wahlkabine? Nein. Grund ist das Wahlgeheimnis.

Darf ich der alten Dame helfen, die schlecht lesen kann und mich um Hilfe bittet?

Prinzipiell ja. Sie sollten sich allerdings vorher mit dem Wahlvorstand im Wahllokal abstimmen. Dann dürfen Sie als Hilfsperson mit in die Kabine.

Ich möchte aus Protest meine Stimme ungültig machen – darf ich das?

Ja. Ein Strich über den Stimmzettel oder „ungültig“ darauf schreiben genügt.

Auf meinem Stimmzettel steht oben rechts männlich bzw. weiblich und zwei Jahreszahlen – was bedeutet das?

Bestimmte Wahllokale wurden ausgesucht, um hinterher die Wahlbeteiligung und das Wählerverhalten nach Geschlecht und Alter zu analysieren, daher die Kennzeichnung. Ihre Wahl bleibt dennoch streng geheim.

Ich bin körperlich behindert. Ist das Wahllokal barrierefrei?

80 Prozent der Wahllokale sind barrierefrei. Info auf: www.wahlen-berlin.de

Ich bin zur Briefwahl angemeldet – nun bin ich doch in Berlin. Darf ich wählen?

Ja. Entweder Sie werfen die ausgefüllten Briefwahlunterlagen bis 18 Uhr in den Briefkasten Ihres Bezirkswahlamtes. Oder Sie nehmen den Wahlschein, den Sie mit den Briefwahlunterlagen erhalten haben, und gehen normal ins Wahllokal.

Warum ist die rechte obere Ecke meines Stimmzettels angeschnitten?

Damit Menschen mit Sehbehinderung ertasten können, wie sie den Stimmzettel in ihre spezielle Wahlschablone legen können. So können sie ohne fremde Hilfe wählen.

Warum sind auf meinem Stimmzettel kaum Berliner Namen zu lesen?

Weil die meisten Parteien Listen aufgestellt haben, auf denen Kandidaten aller Bundesländer zusammen verzeichnet sind. Einzige Ausnahme ist die CDU. Sie hat eine eigene Berliner Landesliste.

Ich glaube nicht, dass alles mit rechten Dingen zugeht bei der Auszählung. Kann ich das irgendwie kontrollieren?

Jede Auszählung ist öffentlich, Sie können zuschauen. Der Raum für Zuschauer ist beschränkt – aber dass kein Platz mehr ist, ist unwahrscheinlich.

Was ist, wenn ich es nicht bis 18 Uhr ins Wahllokal schaffe?

Dann ist es definitiv zu spät.

Bekomme ich einen neuen Zettel, wenn ich mich beim Ankreuzen vertan habe?

Haben Wahlberechtigte den ihnen ausgehändigten Stimmzettel versehentlich unbrauchbar gemacht, so ist ihnen auf Verlangen ein neuer Stimmzettel auszuhändigen; der unbrauchbare Stimmzettel ist von dem Wahlberechtigten in Gegenwart eines Mitgliedes des Wahlvorstandes zu vernichten

Lea Hampel

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