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Berlin: Ex-SPD-Kassenwart zu Bewährungsstrafe verurteilt

55-Jähriger gestand vor Gericht, Parteigeld veruntreut zu haben

„Ich war in einem tiefen Loch“, sagte der ehemalige Kassenleiter der Berliner SPD. Jürgen K. gestand, dass es in einer „privaten und beruflichen“ Krise zu den Taten gekommen sei. Der 55Jährige hatte zwischen 1998 und Ende 2002 in 36 Fällen Gelder seiner Partei in die eigene Tasche „umgebucht“ – insgesamt 136000 Euro. Das waren vor allem Parteispenden, die er zum Teil über das Konto einer SPD-Grundstücksgesellschaft auf sein Konto überwies. Jürgen K. gönnte sich damit Reisen und beteiligte sich großzügig an der Finanzierung eines Autos einer Bekannten. Zum Teil habe er mit dem Geld aber auch einem finanziell angeschlagenen SPD-eigenen Verlag helfen wollen, sagte der Ex-Kassenwart am Dienstag vor Gericht.

Jürgen K. war 1967 in die SPD eingetreten und seit 1974 hauptberuflich für die Partei tätig. 1994 übernahm er die Kasse des Landesverbandes und die Geschäftsführung der parteieigenen Grundstücksgesellschaft Wedding (GGW). Mit einer schweren Erkrankung seiner inzwischen verstorbenen Ehefrau begannen auch berufliche Probleme, die er nicht mehr in den Griff bekam. „Es gab Gerüchte, dass man mich nicht mehr haben wollte“, sagte K. vor Gericht. „Ich bin in Panik geraten.“ Seine Abende habe er zunehmend mit Trinken und Glücksspielen verbracht. „Jeder Spieler verliert, diese Erfahrung musste ich machen“, sagte K. im Prozess.

Seine kriminellen Machenschaften flogen auf, als im November 2002 ein Privatspender bei der SPD-Landeszentrale nachfragte, wo denn seine Spendenquittung bleibe. Nachdem seine Verfehlung bekannt geworden war, trat K. aus der Partei aus. Der gelernte Verlagskaufmann ist seitdem arbeitslos. Sein Anwalt bezeichnete ihn als eine „abhängige Persönlichkeit“. Nach dem Tod seiner Frau habe K. seine Abhängigkeit „umgelenkt“. Die Veruntreuungen seien wie eine „Zwangshandlung“ gewesen. Inzwischen habe der Ex-Kassenwart den Schaden weitgehend beglichen.

Für den Richter blieb das Motiv des Angeklagten unklar. „Auf jeden Fall hat er sich durch diese dummen Straftaten selbst den Boden unter den Füßen weggezogen“, hieß es in der Urteilsbegründung. Gegen Jürgen K. wurde eine Strafe von zwei Jahren Haft auf Bewährung verhängt. K. G.

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