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Der Berliner Sitz der Unternehmensberatung KPMG.

© dpa

Externe Berater in der Verwaltung: Am Ende fehlt den Behörden das Know-How

Berater arbeiten seit vielen Jahren für Berliner Behörden. Grund dafür ist auch Personalmangel.

Von Ronja Ringelstein

Es herrscht sofort Skepsis, wenn die Verwaltung externe Berater beschäftigt, zumal, wenn die Beraterverträge nicht öffentlich ausgeschrieben werden. Tatsächlich holt sich die Berliner Verwaltung seit mehr als zwanzig Jahren jedes Jahr umfangreich privaten Expertenrat. Besonders im Zuge der Verwaltungsreform in den 1990er Jahren hat der Senat, damals ebenfalls mit einer großen Koalition, das Konzept „Berlin-Unternehmen Verwaltung“ mit externen Dienstleistern entworfen und umgesetzt. Bei dieser Reform kam es zu einem drastischen Personalabbau – die Behörden galten damals als überbesetzt. Inzwischen ist nun fehlendes Personal einer der Gründe, weshalb auf externe Berater zurückgegriffen wird. Viele Aufgaben können Behörden heute nicht leisten, ohne sich Hilfe von außen zu holen. Neben dem Personal fehlt oft schlichtweg fachliches Wissen.

McKinsey, KPMG,PwC - auch am Berliner Krisenflughafen im Einsatz

Es spielen vor allem die großen Namen der Beraterbranche, wie McKinsey, Pricewaterhouse Coopers (PwC), KPMG, Roland Berger und BDO immer wieder eine tragende Rolle bei der Erstellung von Gutachten für den Senat. Diese fünf waren allein für die Berlin Brandenburg Flughafengesellschaft am BER im Einsatz.

McKinsey erstellte schon 2003 ein Gutachten für die Messe

2003, damals unter einem rot-roten Senat, beauftragte die landeseigene Messe Berlin McKinsey mit der Erstellung eines Gutachtens zur Messeprivatisierung in Höhe von 600.000 Euro. Es wurde der Vorwurf laut, das Unternehmen habe den Auftrag aufgrund enger Verbindungen zum Regierenden Bürgermeister, damals Klaus Wowereit (SPD), bekommen. Der Senat dementierte. Bei der Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe waren zwischen 1995 und 2011 die Unternehmensberatung Pröpper, die BDO und Deloitte&Touche beauftragt worden. Hier hatte der Senat auf eine Kleine Anfrage der Linken-Fraktion 2012 geantwortet, dass „Angaben zu den Honoraren aus Gründen der Wahrung von Geschäftsgeheimnissen nicht gemacht werden“ können. Das sind nur einige Beispiele.

Beratungsdienstleistungen sind "Vertrauensgüter"

Einen Beratungsdienstleister von außen zu beschäftigen, sei für eine öffentliche Körperschaft nicht anders als für Unternehmen, sagt ein Sprecher des Unternehmens PwC. „Vergleichbar mit privatwirtschaftlichen Unternehmen entscheiden Bund, Länder und Gemeinden im Einzelfall, ob bei bestimmten komplexen Problemstellungen Spezialwissen und/oder zusätzliche Kapazitäten für einen bestimmten Zeitraum von einem externen Unternehmen hinzugezogen werden.“ Diese Beratungsdienstleistungen sind dabei „Vertrauensgüter“, erklärt Martin Brüggemeier, Professor für Betriebswirtschaftslehre und Public Management an der Hochschule für Technik und Wirtschaft (HTW). „Die Vergabe durch den Auftraggeber muss sich insofern besonders auf Erfahrungen mit dem und auf den Ruf des Auftragnehmers stützen.“

Ein Generalverdacht sei nicht angebracht

Brüggemeier sieht die aktuelle Berichterstattung zum Fall Diwell und McKinsey kritisch und meint, „die Nutzung von notwendigen Spielräumen wird immer noch leicht unter Generalverdacht gestellt, wenn es keine öffentliche Ausschreibung gab“. Auch der Regierende Michael Müller (SPD) hatte vor dem Parlament am vergangenen Donnerstag von Spielräumen gesprochen. Brüggemeier sagt, die Beauftragung von externen Beratern durch Politik und Verwaltung eigne sich auch zur politischen Instrumentalisierung, etwa zu Wahlkampfzwecken.

Die Grünen kämpfen um Aufklärung im Fall Diwell/McKinsey

Der innenpolitische Sprecher der Grünen-Fraktion, Benedikt Lux, wundert sich nicht, dass manche annehmen, es handele sich im Fall Diwell um eine Wahlkampfstrategie der Oppositionen. Den Vorwurf lässt er nicht gelten: „Die Berliner haben ein Recht drauf, zu wissen, wer die Senatskonzepte schreibt und warum die Regierung nicht in der Lage ist, diese Konzepte selbst zu schreiben“, sagt Lux. „Wir wollen den Vorgang aufklären. Das hätten wir auch außerhalb der Wahlkampfzeit gemacht.“

Auch Lux ist der Meinung, dass die Beratung durch Experten natürlich grundsätzlich in Ordnung sei. Trotzdem sollten Verwaltung und Regierung in ureigenen Angelegenheiten in der Lage sein, ihre Pläne selbst zu erstellen. „Am Masterplan sieht man, dass da keine Hilfe von außen nötig gewesen wäre. Häufig ist die Vergabe an externe Berater ein Zeichen, dass die politische Führung versagt“, sagt Lux. „Das liegt sicher auch an dem massiven Stellenabbau, und teils daran, dass man die Verantwortung nicht selbst tragen kann oder will.“

Die Beamten sollten verstehen, was die Berater sagen

Das wiederum sieht auch Brüggemeier ähnlich und steht kritisch zu der ständigen Hinzuziehung von externen Beratern, da man innerhalb der Behörde so kein Know-how aufbauen könne. „Bestimmte Kernkompetenzen einer modernen öffentlichen Verwaltung dürfen nicht auf Dauer zugekauft werden“, sagt Brüggemeier. Schließlich müssten die Beamten auch wissen, was einem die Berater da eigentlich erzählten. Die Hinzuziehung der Berater dürfe die notwendige nachhaltige Modernisierung der Verwaltung nicht ersetzen. Dazu gehöre auch eine ordentliche Personalpolitik.

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