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Berlin: Fahnder unter Druck

Angeklagter Polizist in Schönfließ-Prozess belastet: Er soll am Rand der Legalität ermittelt haben

Neuruppin - Erneut sind im Prozess um den tödlichen Schuss eines Berliner Polizisten auf einen Intensivstraftäter zweifelhafte Fahndungsmethoden zur Sprache gekommen. Ein Zeuge machte am Donnerstag vor der Schwurgerichtskammer am Landgericht Neuruppin deutlich, wie sehr der Zivilfahnder Reinhard R. (36) hinter dem damals per Haftbefehl gesuchten Dennis J. hinterher war. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Beamten vor, am Silvesterabend im brandenburgischen Schönfließ das Opfer aus kurzer Distanz durch die Scheibe eines gestohlenen Wagens erschossen haben. Zwei weitere am Einsatz beteiligte Kollegen sind wegen versuchter Strafvereitelung im Amt angeklagt. Sie sollen ihren Kollegen mit falschen Aussagen gedeckt haben.

Bei dem Zeugen handelt es sich um Torsten S. aus Schönfließ, dessen Stieftochter mit Dennis J. liiert war. Über die damals 17-jährige Freundin versuchte R. offenbar dem mehrfach Verurteilten auf die Spur zu kommen. Der Bundespolizist S. berichtete von seiner Frau, die in einem Backshop vor Ort arbeitete. Dort soll sich R. am Silvestertag – also Stunden vor den Schüssen auf Dennis J. – nach der Tochter erkundigt haben, der Beamte hatte sein Kind dabei.

Zudem hat R. versucht, mit einem Trick das Handy des Mädchens orten zu lassen, um so den Gesuchten ausfindig zu machen. Das geht aus den vom Gericht verlesenen Akten der Berliner Polizei hervor. Wie der Stiefvater der Freundin des Getöteten am Donnerstag berichtete, hatte der Fahnder die Familie informiert, mit wem die 17-Jährige befreundet sei, und forderte die Eltern dazu auf, eine Vermisstenanzeige zu stellen. Das Mädchen lebte nicht mehr bei den Eltern, tauchte aber alle zwei Wochen auf und rief an. „Es war klar, dass die Vermisstenanzeige nicht der Suche nach der Tochter diente“, befand der Vorsitzende Richter Gert Wegner. Denn R. beantragte damit beim Berliner Landeskriminalamt eine Handyortung, allerdings ohne Erfolg, weil die Brandenburger Polizei zuständig gewesen wäre. Bereits vergangene Wochen hatte Wegner Zweifel an den Methoden des Zivilfahnders geäußert.

Offenbar durch einen Tipp aus dem Umfeld der Familie gelang es dem Fahnder dann, den Gesuchten in Schönfließ zu finden. Der genaue Tathergang bei dem Festnahmeversuch ist bislang nicht geklärt, die Zeugen widersprechen sich. Dennoch ist ein Ende des seit Anfang Mai dauernden Prozesses absehbar. Die Kammer will am Montag die Plädoyers hören und am 3. Juli ein Urteil sprechen. Prozessbeteiligte erwarten, dass die Verteidiger auf Freispruch und die Staatsanwaltschaft auf Totschlag plädieren. Häufig würden tödliche Schüsse von Polizisten von Gerichten als Totschlag im minderschweren Fall bewertet, hieß es. Alexander Fröhlich

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