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Fall Ermyas M.: Selbst ernannter Schweizer Täter in Haft

Im Fall Ermyas M. ist der selbst ernannte Schweizer Täter festgenommen worden. Die Schweizer Behörden zweifeln inzwischen "erheblich" an der Glaubwürdigkeit des Mannes.

Potsdam/Luzern - Um die Gründe seiner Selbstbezichtigung und deren Wahrheitsgehalt genau abklären zu können, wurde er von der zuständigen Amtsstatthalterin in Haft genommen, wie ein Sprecher der Kantonspolizei Luzern sagte. Die Inhaftierung lasse aber keine Rückschlüsse auf eine eventuelle Täterschaft zu.

Die Kantonspolizei Luzern hatte aufgrund des Rechtshilfeersuchens der Staatsanwaltschaft Potsdam die ersten Befragungen mit dem Mann durchgeführt. Der Sprecher der Staatsanwaltschaft Potsdam, Benedikt Welfens, unterstrich im Hinblick auf die Vernehmungen, seine Behörde habe inzwischen "massive Zweifel" an der Glaubwürdigkeit des 27-Jährigen. Denn nun stünde auch fest, dass er in der Schweiz geboren sei. Seine Mutter sei "überrascht" gewesen, als sie hörte, dass ihr Sohn in Potsdam auf die Welt gekommen sein will. Daher gebe es insgesamt "keine Veranlassung", einen Potsdamer Staatsanwalt zu den Befragungen nach Luzern zu schicken, betonte Welfens. Er schloss zudem nicht aus, dass der arbeitslose Marco Sch. sich nach Schweizer Recht in dem Fall durch seine Aussagen strafbar gemacht habe, wenn diese falsch seien.

Zweifelhafte Selbstbezichtigung

Marco Sch. hatte einer Zeitung gesagt, dass er die bisherigen Tatverdächtigen Björn L. und Thomas M. zwar flüchtig kenne, diese bei der Tat gegen Ermyas M. am Ostersonntag jedoch nicht dabei gewesen seien. Das spätere Opfer und er hätten einander zunächst beleidigt, dann habe Ermyas M. ihm in den Rücken getreten und er habe zugeschlagen. "Das hat sich so ergeben", sagte Sch. der Zeitung zufolge. Bei der Attacke hatte Ermyas M. schwere Kopfverletzungen erlitten und lange im künstlichen Koma gelegen.

Am Mittwoch hatte der Erste Strafsenat des Brandenburgischen Oberlandesgerichtes (OLG) entschieden, dass der Hauptverdächtige Björn L. in Untersuchungshaft bleiben muss. Gegen ihn bestehe weiter ein dringender Tatverdacht. Gegen Björn L. wird wegen des Verdachts der schweren Körperverletzung ermittelt. Außerdem ermittelt die Staatsanwaltschaft Potsdam weiter gegen Thomas M. als möglichem zweiten Tatbeteiligten. (tso/ddp)

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