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Berlin: Fall Maxim: Angeklagter schuldfähig

Gutachten im Prozess um Tod des 33-jährigen Rappers

Der wegen Totschlags angeklagte 76jährige Werner P. trägt die „volle strafrechtliche Verantwortung“ für seine Tat. Dies ist das Ergebnis des psychologischen Gutachtens im Prozess um die Tötung des 33-jährigen Hiphop-Idols „Maxim“. Wie berichtet, wird dem Taubenzüchter P. vorgeworfen, den in der Hiphopszene als Friedensstifter und Jugendidol beschriebenen Künstler „Maxim“ mit seinem Gartenmesser erstochen zu haben.

Zu der „Katastrophe“, so der Gutachter, sei es gekommen, weil mit P. und „Maxim“ zwei Welten aufeinander prallten: Beide Personen hatten sich ein Bild des anderen gemacht, das nicht mit der Realität übereinstimmte.

So habe sich P. infolge seines „stets nach festen Bahnen verlaufenen Lebens“ in dem Moment, als „Maxim“ auf ihn zugetreten sei, „in Gefahr und emotional überfordert“ gefühlt. P. sei im Affekt nicht „zur Flucht, sondern zum Angriff übergegangen“ und habe sein Springmesser gezogen. P. habe seine Hand zum Brustkorb von „Maxim“ geführt, hatte ein unabhängiger Augenzeuge bereits berichtet. Die Klinge durchbohrte eine Rippe.

Die Frau von P. sagte gestern aus, sie seien als frühere DDR-Bürger mit dem „lockeren Dasein“ nach der Wende nicht zurechtgekommen. Ihr Leben sei immer „ordnungsgemäß“ verlaufen. P. ist jetzt aber auch wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz angeklagt. Zu „Maxim“ wurde bekannt, dass es zwischen ihm und seiner Frau früher einmal einen Streit gegeben und sie die Polizei gerufen hatte. Er hatte eine dicke Halskette nach seiner Frau geworfen. kög

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