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Fall Neuling: Neues Gutachten

Zur Verhandlungsfähigkeit des ehemaligen Aubis-Chefs Christian Neuling wird es ein neues Gutachten geben. Das Landgericht Berlin gab einem entsprechenden Antrag der Staatsanwaltschaft im Verfahren um Steuerhinterziehung gegen den Ex-Manager statt.

Berlin - Es soll jetzt geprüft werden, ob durch "begleitende Maßnahmen" die Verhandlungsfähigkeit des 63-Jährigen hergestellt werden kann. Der Prozess begann am Donnerstag in Abwesenheit Neulings.

Die Staatsanwaltschaft hatte den bisherigen Gutachter wegen Befangenheit abgelehnt. Neuling war von diesem zweimal auf seine Verhandlungsfähigkeit untersucht worden. Der Staatsanwalt kritisierte, dass der Gutachter nicht hinterfragt habe, ob Neuling simuliere. Das neue Gutachten soll bis 15. Dezember dem Gericht vorliegen.

Depression und Suizidgefahr

Der Arzt hatte die Verhandlungsunfähigkeit wiederholt mit schweren Depressionen und "Suizidgefahr" des 63-Jährigen begründet. Ein seit Jahren laufender Betrugsprozess gegen Neuling war daraufhin eingestellt worden. Neuling und sein früherer Aubis-Partner Klaus-Hermann Wienhold waren darin angeklagt, als Geschäftsführer der Immobilienfirma gemeinsam mit dem Leipziger Wärmelieferanten Elpag durch überhöhte Heizpreise einen Millionenschwindel zu Lasten der Bank eingefädelt zu haben. Neulings Teilnahme am diesjährigen Berlin-Marathon hatte nun zu einer erneuten Begutachtung durch den Sachverständigen geführt.

Die Verteidigung argumentierte, es bestehe die Gefahr, dass Neuling, "wenn er zum Prozess kommen muss, sich aufhängt". Dem Ex-Aubis-Chef sei vom Arzt geraten worden, am Marathon teilzunehmen, fügte er hinzu.

2,4 Millionen Euro Steuern hinterzogen

In dem Prozess müssen sich neben Neuling vier weitere Angeklagte im Alter von 37 bis 62 Jahren verantworten. Ihnen wird vorgeworfen, im Zusammenhang mit der Übertragung eines Teils der Aubis-Plattenbauten auf einen von der Berlin Hyp aufgelegten Fonds in den Jahren 1997 bis 1999 Grunderwerbssteuern hinterzogen zu haben. Dem Staatsanwalt zufolge wurden umgerechnet 2,4 Millionen Euro an Steuern hinterzogen, weil die Angeklagten die Behörde über wichtige Sachverhalte in Unkenntnis ließen.

Zu Prozessbeginn legten zwei Angeklagte Geständnisse ab. Das Verfahren gegen einen 37-jährigen Mitarbeiter des Bereichs Immobilien- und Baumanagement der Bankgesellschaft Berlin wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung wurde daraufhin gegen eine Geldbuße von 10.000 Euro eingestellt. Das Verfahren gegen einen 53-jährigen Rechtsanwalt wurde abgetrennt. Es wird am nächsten Donnerstag separat behandelt. Das Gericht hatte ihm bei einem Geständnis eine Bewährungsstrafe von elf Monaten in Aussicht gestellt.

Das Verfahren gegen die beiden anderen Mitangeklagten wird am 18. Dezember fortgesetzt. (Von Beatrix Boldt, ddp)

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