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Fall Zoe: Gutachterin für befangen erklärt: Verteidiger: Buch ist Vorverurteilung

Kürzlich hat die Rechtsmedizinerin Saskia Etzold gemeinsam mit dem Leiter der Charité-Rechtsmedizin, Michael Tsokos, das Buch "Deutschland misshandelt seine Kinder" vorgestellt. Aufgrund eines Kapitels ist sie nun in einem laufenden Prozess für befangen erklärt worden.

Michael Tsokos und Saskia Etzold scheuen die Öffentlichkeit nicht. Am Montag hatten die renommierten Rechtsmediziner ihre neue Gewaltschutzambulanz der Charité vorgestellt, davor hatten beide ein aufsehenerregendes Buch mit dem Titel „Deutschland misshandelt seine Kinder“ veröffentlicht, das sie selbst eine „Streitschrift“ nennen.

Am Dienstag wurde Saskia Etzold aufgrund eines Kapitels in ihrem Buch vor dem Landgericht als sachverständige Gutachterin für befangen erklärt. Der Vorsitzende Richter Peter Faust folgte den Befangenheitsanträgen der Verteidigung. In dem Buch wird ausführlich ein Fall behandelt, der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung noch nicht abgeschlossen war. Es geht um die am 31. Januar 2012 gestorbene Zoe, damals 33 Monate alt. Dem Paar Matthieu K. und Melanie S., die Mutter von Zoe, wird vor dem Landgericht Mord und Totschlag wegen Unterlassens vorgeworfen.

Das Kind starb an den Folgen einer massiven Entzündung des Bauchraums, die durch einen Darmriss entstanden war. Es wird vermutet, dass K. das Kind in den Magen getreten oder geboxt hat. Passagen im Buch, argumentierten die Verteidiger, kämen einer Vorverurteilung gleich. Die Staatsanwaltschaft widersprach dem Antrag nicht. Die Verteidiger vermuten, dass Tsokos und Etzold auch Ermittlungsakten zur Verfügung standen, Richter Faust sagte, die genauen Kenntnisse des Falls ließen darauf schließen, Etzold verneinte das für sich. Die Rechtsmedizinerin hatte Gutachten zu den Geschwisterkindern und der Toten erstellt. Trotzdem kann sie im Laufe des Prozesses als Zeugin gehört werden, zudem wird ein neuer Gutachter, der nicht aus Berlin kommt, in den Prozess eingeführt. Der Prozess wird am Freitag fortgesetzt, ein Urteil ist Mitte Mai zu erwarten.

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