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Ausgeliefert. Hat Matthieu K. die Verletzlichkeit der Kinder zum Machtmissbrauch getrieben?

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Fall Zoe: Staatsanwältin fordert lebenslänglich: "Eltern handelten als Einheit"

Im Januar 2012 starb die zweijährige Zoe. Jetzt fordert die Staatsanwältin lebenslang für die Mutter und den Lebensgefährten, der das Mädchen misshandelt haben soll. Am Freitag fällt das Urteil, aber danach ist der Fall nicht abgeschlossen. Das Verfahren gegen die Familienhelfer wird neu aufgenommen.

Nach einem fast fünfmonatigen Prozess wird am kommenden Freitag das Urteil im Fall Zoe vor dem Berliner Landgericht gesprochen, das kündigte der Vorsitzende Richter Peter Faust am Montag an. Zuvor war der letzte Zeuge gehört worden, und danach hatte Staatsanwältin Heike Hagedorn in ihrem abschließenden Plädoyer lebenslänglich für beide Angeklagte gefordert, eine Forderung, der sich auch der Vertreter der Nebenklage anschloss. Die Verteidigung von Melanie S., der Mutter, hofft dagegen "auf ein faires Urteil" und auf einen "Freispruch". Die Verteidigung des Hauptangeklagten Matthieu K. plädierte für eine siebenmonatige Freiheitsstrafe auf Bewährung wegen "fahrlässiger Tötung". Diese sieben Monate seien aber schon durch die Untersuchungshaft abgegolten.

Angeklagt ist Matthieu K. wegen Mordes, er soll Zoe in den Bauch geboxt oder getreten haben, so dass der Darm riss und der Bauchraum sich lebensbedrohlich entzündete. Melanie S. steht wegen Mordes durch Unterlassen vor Gericht. Dem Tagesspiegel gegenüber erklärte die Staatsanwältin zudem, dass das vorläufig eingestellte Verfahren gegen zwei Familienhelfer wieder aufgenommen wird. "Es sind einfach zu viele Fragen offen geblieben, die noch geklärt werden müssen."

Heike Hagedorn machte in ihrem Plädoyer deutlich, dass sie "fest überzeugt" davon sei, beide hätten diesen Mord durch Unterlassen begangen. Es gab, so die Staatsanwältin, "offensichtlich ein Handeln beider in Einheit". Der mutmaßliche Mord sei aus ihrer Sicht nur die "Spitze des Eisberges", weil auch die anderen Kinder "massiv misshandelt" worden seien. Die Staatsanwältin räumte ein, dass normalerweise ein Tatbestand der Unterlassung nicht so schwer wiege wie ein aktives Tun und dass dafür die Milderung des Strafmaßes in Betracht gezogen werden müsse, "aber, betonte Hagedorn, "hier überhaupt nicht. Die Mutter hat sich angeschlossen und das Leben ihrer Kinder zur Hölle gemacht. Sie hätte sich aus dieser Situation herausarbeiten können, ein einziger Anruf hätte genügt, um das Leben von Zoe zu retten". Doch dies sei nicht geschehen, und deshalb sei auch die Mutter mit lebenslänglich zu bestrafen.

Im März hatte die Rechtsmedizinerin bei einem Prozesstag aufgezählt, was sie an Hämatomen bei der Obduktion des Mädchens festgestellt hatte: Einblutungen am Rücken, am Rumpf, der Ohrmuschel, dem Kiefer, der Stirn, Oberschenkel, Kniescheibe, Sprunggelenk. Zwölf Einblutungen allein am Kopf, sechs weitere am Arm. Insgesamt fanden die Mediziner rund 40 Hämatome an dem kleinen Körper. Die Todesursache, die die Rechtsmedizinerin feststellte, ist eine massive Entzündung des Bauchraumes, die letztlich zum Herz-Kreislauf-Versagen führte. Ausgelöst wurde die Entzündung durch einen Dünndarmdurchbruch, der durch „stumpfe Gewalt“ hervorgerufen worden sei. Die Rechtsmedizinerin sagt, nur Schläge mit der Faust oder Tritte könnten diese Wucht entfalten, die zu Zoes inneren Verletzungen geführt haben.

Matthieu K. sagt: Ich bin kein Mörder

Die Verteidigung dagegen beharrte bis zum Schluss auf einer vollkommen anderen Version: Zoe sei Matthieu K. am 28. Januar, einem Samstag, gegen 16 Uhr und somit rund 60 Stunden vor ihrem Tod, in der Dusche ausgerutscht. Aber schon zuvor sei sie einmal von einer rund 50 Zentimeter hohen Spielzeugkiste gefallen, und wiederum davor habe der ältere Bruder, einmal auf den Bäuchen der Zwillinge, von Zoe und ihrem Bruder, herumgetrampelt, bis K. eingeschritten sei.

Der Angeklagte hat im Laufe des langen Prozesses fast immer geschwiegen, nur einmal, als die Schwester von Melanie S. aussagte, sagte er ein paar für den Prozess belanglose Worte. Am Montag nun verlaß er selbst eine Erklärung, von der nicht klar war, ob er sie selbst oder seine Anwälte sie verfasst hatten. Er sagte: "Ich habe Zoe nicht ermordet und habe sie auch nicht in den Bauch geschlagen. Ich bin kein brutaler Schläger." Statt dessen habe er geglaubt, er könne Melanie und ihre Kinder retten vor der Obdachlosigkeit, "aber ich habe mich überschätzt". Er bereue zutiefst, was passiert sei, und er werde die Kinder immer in seinem Herzen tragen. Wörtlich sagte er noch: "Melanie, Du bist meine große Liebe, aber auch meine große Enttäuschung."

Die Anwälte von K. versuchten auch zum Schluss, ihren Mandanten als "treue tolpatschige Seele" darzustellen, der sich nichts sehnlicher gewünscht habe, als "eine harmonische, friedliche kleine Familie". Wörtlich sagte der Verteidiger, Matthieu K. sei ein "Opfertyp". Aber die Tat, für die er angeklagt sei, "hat es nie gegeben".

Als die Polizei am Tatort eintraf, stand die Mutter Melanie S. rauchend und mit dem Hund vor der Tür. Äußerlich unbeteiligt.
Als die Polizei am Tatort eintraf, stand die Mutter Melanie S. rauchend und mit dem Hund vor der Tür. Äußerlich unbeteiligt.

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Melanie S. hatte bei der Polizei ausgesagt, dass K. die Kinder geschlagen habe, vor allem auf den Kopf, vor Gericht wiederholte sie diese Vorwürfe nicht, sondern blieb ebenfalls bei der eingangs von ihrem Verteidiger vorgelesenen Erklärung: Danach habe Matthieu K. die Kinder an jenem 28. Januar 2012 geduscht, und sie habe plötzlich ein Klatschen gehört, sich aber nichts dabei gedacht. Sie sei ins Badezimmer gegangen, dort habe Zoe auf dem Boden gesessen und „aua“ gesagt. An den Rippen sei ein roter Streifen zu sehen gewesen, der aber wieder wegging. Matthieu habe gesagt, sie sei ausgerutscht. Sie habe sich nichts weiter dabei gedacht.

Drei Tage gingen die Eltern nicht zum Arzt, auch am Montag, als sich der Zustand des Mädchens verschlimmerte und die Jugendhelferinnen ihnen rieten, zum Arzt zu gehen, gaben sie nur vor, es zu tun. Und kehrten um. Die Verteidigung meint, beide Eltern haben es aus Unwissen getan, weil sie dachten, Zoe habe einen Magen-Darm-Virus, der auf keinen Fall lebensbedrohlich sei. Die Anklage dagegen sieht hier bewusste Täuschung und eben eine Unterlassung, deshalb auch Mord durch Unterlassen bei der Mutter.

Um die Familie kümmerten sich vier Sozialarbeiter intensiv, K. hatte seit Jahren einen Einzelfallhelfer, das Jugendamt Pankow hatte zusätzlich zu ihrem eigenen Sozialarbeiter einen freien Träger ins Boot geholt, der sich mit zwei Familienhelferinnen kümmerte. Auch der Kinder- und Gesundheitsdienst war immer wieder involviert, ebenso wie die Gruppenleiter im Jugendamt Pankow. Alle haben ausgesagt, niemals eine Misshandlung festgestellt noch die Gefahr von einer Misshandlung geahnt zu haben.

Beide sind "voll schuldfähig"

Als die Polizei indes am Tag nach dem Tod beim zuständigen Sachbearbeiter im Jugendamt anrief und ohne konkret zu werden sagte: "Ein Kind ist verstorben", reagierte der Mitarbeiter fast panisch und sagte: "Sagen Sie bitte nicht, dass es Zoe ist." Als er es erfuhr, weinte er. Offensichtlich musste er zumindest etwas geahnt haben, sonst ist die Reaktion nicht zu erklären. Der Mitarbeiter geriet daraufhin selbst an "den Rand einer Depression" und arbeitet seither nicht mehr im Jugendamt. Dem Tagesspiegel gegenüber haben sowohl das Jugendamt als auch der Freie Träger "Independent Living" versichert, niemals einen Hinweis auf Misshandlungen der Kinder bekommen zu haben. Im Gegensatz dazu steht eine Aussage eines Zeugen, der eine Weile mit der Familie gewohnt hatte, und vor Gericht aussagte, er habe die Sozialarbeiter darauf aufmerksam gemacht, dass die Kinder ständig blaue Flecken und Hämatome haben.

Diese Hämatome wurden auch bei dem älteren Bruder Zoes festgestellt, der zudem am Todestag Zoes selbst einen Spiralbruch am rechten Arm erlitten hatte, von der der Angeklagte ebenfalls sagt, dies sei ausversehen passiert. Die drei Geschwisterkinder sind in Pflegefamilien untergebracht worden. Melanie S. hatte noch im Dezember 2012 ein viertes Kind geboren, das erste eigene Kind von Matthieu K., die Schwangerschaft hatte sie lange verschwiegen, das Baby kam sofort zu einer Pflegefamilie. Die anderen beiden Geschwister leben in Kiel und sind, laut ihrer Pflegemutter, auch noch nach zwei Jahren schwer traumatisiert. Der siebenjährige Bruder trägt bis heute Windeln und spricht nur bruchstückhaft, beide Brüder seien total auf sich fixiert, sie seien von Alpträumen geplagt und hätten panische Angst vor warmen oder heißem Wasser und vor dem Badezimmer. Offensichtlich, so die Vermutung von Experten, sind sie dort gezüchtigt und misshandelt worden. Außerdem lassen sie sich bis heute nicht von einem Mann waschen. Sollte der Älteste in die Schule kommen, wird er täglich von einem Sozialarbeiter begleitet werden.

Das Jugendamt unterband auch den Kontakt zur Mutter, als es erfuhr, dass nach den Treffen mit Melanie S. der Älteste oft Panikattacken hatte und sich selbst Bauklötzer an den Kopf haute. Psychologen gehen davon aus, dass er damit andeutet, was ihm widerfahren ist.

Die psychologische Gutachterin, die beide Angeklagten im Prozess beobachtete, kam zu dem Schluss, dass sowohl Matthieu K. als auch Melanie S. trotz eingeschränkter Intelligenz "voll schuldfähig sind". Am Freitag, um 13 Uhr, wird der Vorsitzende Richter am Landgericht sein Urteil sprechen.

Der Autor ist Redakteur für besondere Aufgaben im Tagesspiegel. Er hat den gesamten Prozess verfolgt und mehrfach über den Fall berichtet.

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