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Tagesspiegel-Kolumnistin Dr. Elisabeth Binder.

© Tsp

Fallstricke des Alltags: E-Mails nach dem Tod

Einmal in der Woche fragen Sie Elisabeth Binder, wie man mit komplizierten oder peinlichen Situationen so umgeht, dass es am Ende keine Verstimmungen gibt: So kann's gehen.

Ein verstorbener Verwandter hinterlässt einen Computer mit verschiedenen E-Mail-Konten. Soll ich eingehende Mails öffnen, lesen und im Auftrag des Toten beantworten? Muss ich die Konten weiter betreiben? Wie lange sollte man das tun?

Oft sind Mail-Konten mit Passwörtern geschützt. Wenn das der Fall ist, würde ich keine übergroßen Anstrengung unternehmen, das Passwort in Erfahrung zu bringen, um unbedingt den Mail-Verkehr des Verstorbenen weiterzuführen. Gibt es kein Passwort, würde ich eine kurze Mail verfassen, dass XY an diesem Datum verstorben ist. Vielleicht geben Sie noch eine Mailadresse der zuständigen Nachfahren an. Dann weiß der Absender Bescheid und kann selber entscheiden, ob er mit anderen Ansprechpartnern in Kontakt bleiben möchte. Ähnlich würde man ja auch mit Briefen verfahren. Bevor man sie liest, schickt man sie mit den notwendigen Informationen zurück. Dann weiß der Absender, woran er ist und kann den Brief gegebenenfalls mit neuem Adressaten losschicken.

Wo das möglich ist, sollte man die Konten auflösen und mit der Reset-Taste alles löschen. Das sollte spätestens gemacht werden, wenn der Inhalt des Testaments bekannt ist. Man wird künftig damit rechnen müssen, dass die Spuren, die man nach dem Tod in der Welt hinterlässt, teilweise unlöschbar sind. Nicht jeder hat Hinterbliebene, die sich darum kümmern. Umso wichtiger ist es, zu Lebzeiten sorgfältig mit dem eigenen Auftritt im Internet umzugehen.

Sich mal kurz vorzustellen, was von den Daten, die man so produziert, übrig bleibt, wenn man selbst nicht mehr da ist, kann bestimmt kein Fehler sein. Niemand kann wissen, wie lange er noch lebt. Insofern sollte man sehr persönliches Material so verwalten, dass andere nicht zu leicht Zugriff darauf haben. Wenn man ein Testament macht, ist es sicher auch sinnvoll, Hinweise zu geben, wie mit den virtuellen Hinterlassenschaften zu verfahren ist. Als Erbe weiß man selbstverständlich, dass ein möglichst diskreter Umgang mit plötzlich herrenlosen Daten in jedem Fall im Sinne des Verstorbenen sein muss.

Bitte schicken Sie Ihre Fragen mit der Post (Der Tagesspiegel, „Immer wieder sonntags“, 10876 Berlin) oder mailen Sie diese an: meinefrage@tagesspiegel.de

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