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Schön gemacht! Aber nach dem Kuchenbacken bitte nicht gleich ins frisch gestrichene Wohnzimmer, sondern erst mal: Hände waschen! Foto: dpa

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Fallstricke des Alltags: Muss ich ungezogene Kinder zu meinem Geburtstag einladen?

Einmal in der Woche fragen Sie Elisabeth Binder, wie man mit komplizierten oder peinlichen Situationen so umgeht, dass es am Ende keine Verstimmungen gibt: So kann's gehen.

Im letzten Jahr haben sich die Kinder meiner Cousine bei meiner Geburtstagsfeier wahnsinnig unartig verhalten. Sie haben nur rumgetobt, meine frisch gestrichene Terrassenwand mit dunklen Fußabtritten malträtiert und dann auch noch im Vorbeirennen einige Gläser zertrümmert. Ich habe so gar keine Lust, sie dieses Jahr wieder dabeizuhaben, fürchte aber, dass ich auf Unverständnis stoße, wenn ich sie auslade.

Emilie, falsch gefeiert

Tagesspiegel-Kolumnistin Dr. Elisabeth Binder.
Tagesspiegel-Kolumnistin Dr. Elisabeth Binder.

© Tsp

Die Weiche für dieses Jahr hätten Sie im Grunde schon legen können, als das Unglück geschah. Kein Gastgeber muss sich von seinen Gästen dermaßen nerven lassen. Es ist auch kein Zeichen von Kinderfeindlichkeit, wenn Sie der Mutter den Schaden zeigen, den ihre lieben Kleinen angerichtet haben. Eigentlich hätte sie sofort anbieten müssen, den Neuanstrich für die Terrassenwand und einen Satz Gläser zu bezahlen. Auch ungezogenen Kindern sollte man zeitnah klarmachen, dass sie Mist gebaut haben. Wer alles mit stoischem Gesicht erträgt, muss sich nicht wundern, wenn besonders junge Gäste ihre Grenzen immer mehr austesten.

Nach einem Jahr nun mit der Beschwerde zu kommen, erscheint mir ein bisschen spät. Kinder können sich innerhalb dieser Zeitspanne schließlich auch verändern und reifer werden. Andererseits sind Sie das Geburtstagskind, Sie können und sollen über Ihre eigene Party bestimmen. Vielleicht erläutern Sie der Mutter unter vier Augen, warum Sie mal eine Auszeit brauchen und auf den Nachwuchs diesmal gern verzichten möchten.

Nach einem Jahr ist der schlimmste Ärger sicher verflogen, so dass Sie dazu in einer ruhigen Tonlage fähig sein sollten. Bestenfalls gibt ihr das so zu denken, dass sie ihren Kindern ins Gewissen redet und sie so zu respektvolleren Gästen erzieht. Falls sie aber uneinsichtig ist, machen Sie sich nichts daraus. Betonen Sie, dass sie selber Ihnen auf der Party höchst willkommen ist. Bleibt sie trotzdem weg, ist das nicht so schlimm. Besser jedenfalls, als dass Sie sich an Ihrem besonderen Tag wieder in der Defensive fühlen und statt unbeschwert zu feiern, die ganze Zeit um Ihre Wohnung bangen.

Bitte schicken Sie Ihre Fragen mit der Post (Der Tagesspiegel, „Immer wieder sonntags“, 10876 Berlin) oder mailen Sie diese an: meinefrage@tagesspiegel.de

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