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Falsch gemeldet: Mitte will Melderecht wieder verschärfen

Stephan von Dassel, Mittes Stadtrat für Soziales und Bürgerdienste, möchte den Missbrauch des liberalisierten Melderechts erschweren.

„Ich habe mich an alle zuständigen Stadträte gewandt“, sagte Stephan von Dassel (Grüne) am Freitag. Gemeinsam mit seinen Kollegen wolle er festlegen, dass Berliner ab dem 1. Juli wieder ihren Mietvertrag vorlegen müssen, wenn sie auf dem Bürgeramt einen Wohnsitz anmelden.

Seit das Berliner Meldegesetz im September 2006 liberalisiert wurde, hat die Zahl falscher Meldeadressen rapide zugenommen: Denn die Bürger können sich nun anmelden, ohne die Richtigkeit ihrer Angaben durch die Unterschrift des Vermieters zu belegen. „Allein in Mitte gibt es pro Jahr rund 8000 Fälle von falschen Meldeadressen“, sagte von Dassel. Zu untersuchen, ob ein Bürger tatsächlich dort lebe, wo er sich angemeldet habe, erfordere einen „unglaublichen Rechercheaufwand“: „In den Jahren 2007 und 2008 musste das Bürgeramt Mitte jeweils rund 21 000 Fälle klären.“

„Theoretisch können das die Bezirksämter in Einzelfällen machen“, sagte Isabelle Kalbitzer, Sprecherin der Innenverwaltung. In Zweifelsfällen bestünden die Sachbearbeiter schon heute auf Einsicht in den Mietvertrag. Diese Praxis generell einzuführen, hielten die Juristen der Behörde allerdings für problematisch – aus datenschutzrechtlichen Gründen. Michael Böhl, Pressesprecher des Berliner Landesverbandes des Bundes deutscher Kriminalbeamter (BDK), begrüßte die Initiative. Der BDK kritisiert seit Jahren, dass das liberale Melderecht viele Betrugsfälle erleichtert. rni

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