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Gesetzesänderung: Kinder dürfen Krach machen

In Berlin wird künftig mehr Toleranz bei Kinderlärm gefordert: Er soll grundsätzlich als zumutbar gelten. „Klagen etwa gegen Kitas wegen lärmender Kinder werden künftig nur noch wenig Aussicht auf Erfolg haben“, sagte der SPD-Umweltexperte Holger Thärichen.

Der Umweltausschuss des Abgeordnetenhauses hat am gestrigen Montag eine entsprechende Änderung des Immissionsschutzgesetzes des Landes beschlossen. Dort wird es künftig heißen, dass störende Geräusche, die von Kindern ausgehen, „Ausdruck selbstverständlicher kindlicher Entfaltung“ sind und zur „Erhaltung kindgerechter Entwicklungsmöglichkeiten“ dienen.

„Kinder machen Krach“ – mit dieser Aussage beginnen SPD und Linksfraktion die Begründung ihres Gesetzesentwurfs. Dieser dürfe aber nicht mit Gewerbe- oder Verkehrslärm gleichgesetzt werden: „Kinder brauchen Freiräume, um spielerisch soziales Verhalten zu erlernen und sich geistig wie körperlich zu entwickeln.“ In den vergangenen Jahren hatte es immer wieder auch gerichtliche Konflikte wegen Kinderlärms gegeben. Dennoch wird auch künftig bei Streitigkeiten der Einzelfall überprüft werden, Klagen sind ebenso weiter möglich.

Wie Thärichen gestern sagte, soll durch die Gesetzesinitiative verhindert werden, dass Kitas oder Kinderspielplätze aus dem Wohnumfeld verlagert werden müssen. Dies gelte auch, wenn der ausgeweitete Ganztagsbetrieb an Schulen zu einer steigenden Lärmbelastung der Anwohner führen sollte. Die Bündnisgrünen begrüßten die Novellierung, halten diese aber nicht für ausreichend. Sie forderten den Senat zu einer Bundesratsinitiative auf, um die Baunutzungsverordnung zu ändern, damit beispielsweise Kitas in Wohngebieten „einen sicheren rechtlichen Status haben“.

Der Ausschuss lehnte darüber hinaus ein Gesetzespaket der CDU „Kinderlärm ist Zukunftsmusik“ ab, in dem die Orte wie Kitas, Spielplätze oder Schulen präzisiert wurden, in deren Umgebung Kinderlärm geduldet werden müsse. Auch wollte die Union verbindliche Regelungen für Hausmusik und Musikunterricht von Kindern. Erst im Dezember hatte das Bundesverfassungsgericht ein Urteil des Amtsgerichts Tiergarten aufgehoben, wonach eine Familie ein Bußgeld wegen des Klavierspiels der Tochter, das als Lärmbelästigung gesehen wurde, zahlen sollte.

Die Gesetzesänderung kann bereits in der Plenarsitzung in der kommenden Woche verabschiedet werden und nach Veröffentlichung im Amtsblatt im Februar in Kraft treten. Sigrid Kneist

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