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Berlin: Fatale Drogenfahrt

Helfer des „Präsidenten“ zu Haftstrafe verurteilt

Für Geld hätte Sasa P. alles gemacht. Der Familienvater, der in finanziellen Schwierigkeiten steckte, ließ sich schließlich für 650 Euro als Drogenkurier anheuern. Die Fahrt aber brachte ihn für eineinhalb Jahre in Untersuchungshaft und schließlich gemeinsam mit dem „Präsidenten“ und zehn weiteren mutmaßlichen Komplizen auf die Anklagebank. Eine monatelange Verhandlung war im Falle des 32-jährigen P. allerdings nicht erforderlich. Er legte ein Geständnis ab. Im ersten Urteil in dem Großverfahren wurde er gestern der Beihilfe zum bandenmäßigen Drogenhandel schuldig gesprochen und zu einer Haftstrafe von drei Jahren und zehn Monaten verurteilt.

Sasa P. erhielt den Schmuggelauftrag im November 2004 von Ahmed A.-K., der neben dem „Präsidenten“ Mahmoud al Z. als Drahtzieher einer Drogenbande gilt. Der angeheuerte Serbe bekam ein Auto und klare Anweisungen. Nahe Essen erwartete der Araber A.-K. den Kurier. Er stellte einen Rucksack auf die Rückbank und schob ein kleineres Paket unter den Fahrersitz. Sasa P. wurde angewiesen, eine bestimmte Strecke zu nehmen. Die Fahnder aber waren der Bande auf den Fersen. Kurze Zeit später wurde P. mit knapp 15 Kilogramm Haschisch und 500 Gramm Heroin im Auto festgenommen.

Der Serbe war aus Sicht der Richter ein Gehilfe der Bande. Sie hielten ihm zugute, dass er bereits gegenüber den Ermittlern umfassend ausgesagt und auch Namen von Komplizen genannt hatte. „Das war kein taktisches Geständnis“, hieß es im Urteil. Ausgepackt hat in dem Verfahren auch Ahmed A.-K., der nun Angeklagter und Kronzeuge zugleich ist. Der „Präsident“, den jahrelang der Nimbus des Unantastbaren umgab und der sich als „Pate“ ehren ließ, schweigt in dem seit Anfang März laufenden Prozess.

Die Höhe der Strafe für den Gehilfen Sasa P. dürfte alle Angeklagten nachdenklich stimmen. Im Falle von Mahmoud al Z., den die Ermittler für den Kopf der Bande halten, geht es um zehn Kilogramm Haschisch sowie rund drei Kilogramm Kokain. Er soll mit dem Rauschgift gehandelt, einen Teil aber auch selbst konsumiert haben. Bei den Vorwürfen stützt sich die Anklage unter anderem auf Aussagen von A.-K., der einst als seine rechte Hand galt und nun als gefährdeter Zeuge von Bodyguards geschützt wird. Der Prozess wird am Donnerstag fortgesetzt.

Kerstin Gehrke

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