zum Hauptinhalt

Berlin: FDP: Gefährlich ist, wer häufig beißt

Es ist gut und richtig, dass das Bundesverfassungsgericht die Regelungskompetenzen hinsichtlich der Hundegesetze in die Hände der Bundesländer gelegt hat. Allerdings war der vorliegende Entwurf eines Hundegesetzes untauglich.

Es ist gut und richtig, dass das Bundesverfassungsgericht die Regelungskompetenzen hinsichtlich der Hundegesetze in die Hände der Bundesländer gelegt hat. Allerdings war der vorliegende Entwurf eines Hundegesetzes untauglich. Ich bin generell gegen eine Rasseliste. Wir wollen vielmehr eine Einteilung in gefährliche und in nicht gefährliche Hunde – und zwar auf der Grundlage der BissStatistik. Wir fordern daher die zuständige Senatorin Heidi Knake- Werner auf, zuerst eine Evaluierung der Beißvorfälle vorzunehmen, bevor das Gesetz weiter beraten wird. Bei gefährlichen Hunden muss der Halter in die Pflicht genommen werden. Notfalls müssen die Hunde getestet werden. Leinen- und Maulkorbzwang soll es nur auf öffentlichen Plätzen und in öffentlichen Gebäuden gegen, sonst aber nicht.“ Rainer-Michael Lehmann

-

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false