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Berlin: Fehldiagnose: Der betrogene Patient

Die Überraschung einer Berliner Privatpatientin war groß, als sie die Rechnung ihres Arztes öffnete: Er forderte Honorar für eine Darmspiegelung, die nach Angaben der Patientin nicht stattgefunden hatte. Die Mitarbeiter der Ärztekammer haben dafür eine Erklärung, die ebenso verwunderlich ist wie der Vorgang selbst.

Die Überraschung einer Berliner Privatpatientin war groß, als sie die Rechnung ihres Arztes öffnete: Er forderte Honorar für eine Darmspiegelung, die nach Angaben der Patientin nicht stattgefunden hatte. Die Mitarbeiter der Ärztekammer haben dafür eine Erklärung, die ebenso verwunderlich ist wie der Vorgang selbst. "Wahrscheinlich hat die Patientin nicht gemerkt, dass der Arzt eine Darmspiegelung vorgenommen hat", sagt der Mediziner Guido Brändle von der Berufsaufsicht der Ärztekammer.

Immer mehr Berliner wenden sich an die Standesvertretung, um bei vermutetem Rechnungsbetrug oder Behandlungsfehlern ihr Recht einzufordern. Hatte die Berufsaufsicht vor zehn Jahren noch etwa tausend Konfliktfälle jährlich zu bearbeiten, so sind es heute knapp zweitausend. Nicht mitgerechnet sind dabei spontane telefonische Beschwerden, die die Patienten nicht fortsetzen, nachdem der erste Ärger verflogen ist. Viele schreckt das aufwendige schriftliche Verfahren ab, denn die Aussichten, dass die Standesvertretung einen Behandlungsfehler anerkennt, stehen schlecht. Im Jahr 1999 hat die zentrale Schlichtungsstelle für Arzthaftungsfragen in Hannover von 833 eingereichten Fällen aus Berlin nur 78 als Behandlungsfehler gewertet. Dennoch ist das Fehlerpotential offenbar groß. So schätzt der frühere Berliner Ärztekammer-Chef Ellis Huber, dass 1998 jede fünfte Einweisung ins Krankenhaus auf Grund einer Fehldiagnose erfolgte. Die Kammer will diese Zahlen nicht kommentieren.

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Bei Rechnungsüberprüfungen, die 1999 in 654 Fällen vorgenommen wurden, stehen die Chancen für Patienten, die sich betrogen fühlen, nicht viel besser. Ohnehin bekommen lediglich Privatpatienten die Rechnungen des Arztes zu sehen. Im Fall der strittigen Darmspiegelung steht Aussage gegen Aussage. Die Patientin kann sich nur dann weigern, die Rechnung zu begleichen, wenn der Arzt die von ihm angeblich vorgenommene Untersuchung nicht schriftlich festgehalten hat. "Es reicht aus, dass der Arzt die Darmspiegelung in den Behandlungsunterlagen erwähnt. Beweise wie Gewebeproben oder eine Bestätigung durch die Unterschrift des Patienten sind nicht notwendig", erklärt die Leiterin der Berufsaufsicht in der Ärztekammer, Christiane Lefeber. Aus der Sicht der geschädigten Patienten ist das unbefriedigend. "Weil Patienten die Leistungen nicht quittieren müssen, können Ärzte auch fiktive Behandlungen in Rechnung stellen, solange sie diese in ihren Unterlagen schriftlich erwähnen", sagt die Berliner Anwältin Yvonne Dreher, die sich auf Arzthaftung spezialisiert hat.

Auch die Berliner Kassenärztliche Vereinigung (KV) erhält täglich Anrufe und Zuschriften von erbosten Patienten. Durchsetzen können sich die wenigsten. "Das läuft nach dem Grundsatz: Eine Krähe hackt der anderen nicht das Auge aus", sagt eine Mitarbeiterin der KV, die nicht namentlich genannt werden möchte. Vor allem Beschwerden über ärztliches Fehlverhalten, das keinen materiellen Schaden zur Folge hat, sind in der Regel aussichtslos - auch dann, wenn sich Patienten in ihrer Würde verletzt fühlen. Diese Erfahrung musste ein älterer Herr machen, der unter Vollnarkose ambulant operiert werden sollte. Er erwachte, als er aus dem OP geschoben wurde. Der Arzt beugte sich über ihn und sagte, nun sei Schichtwechsel und daher müsse er sofort entlassen werden, ohne sich von dem Eingriff auszuruhen. Der frisch Operierte, dem von der Anästhesie noch übel war, wurde von einer Krankenschwester hinausgeführt. Vor der Klinik ließ sie ihn stehen und versprach, dass bald ein Taxi kommen werde. Der Patient fühlte sich so schwach, dass er nicht stehen konnte. Auf dem Pflaster kauernd wartete er 20 Minuten auf die Taxe. "Für den Patienten mag das unangenehm gewesen sein", sagt Guido Brändle von der Ärztekammer. "Aber ein konkreter Schaden ist wahrscheinlich nicht entstanden."

Das Klima ist rauh geworden zwischen Ärzten und Patienten. Die Gesundheitsreform lässt auch in Berlin viele Mediziner um ihre Pfründe fürchten. Allerdings führt der zunehmende Druck offenbar nicht dazu, dass sich die Ärzte stärker um die Patienten bemühen. In Berlin gibt es einen Arzt für nur 190 Einwohner; im Bundesdurchschnitt sind es 280 Einwohner pro Arzt. Immer mehr Berliner Mediziner müssen sich einen gleich bleibenden Honorarkuchen teilen. Thomas Isenberg von der Arbeitsgemeinschaft der Verbraucherverbände weiß von regelrechtem "Patienten-Mobbing" zu berichten, mit dem Ärzte einsparwillige Krankenkassen einschüchtern wollen. "Einige Ärzte haben versucht, Versicherte von Betriebskrankenkassen unter Druck zu setzten, indem sie diese stundenlang warten ließen oder sich weigerten, notwendige Medikamente zu verschreiben. Wir prüfen jetzt, ob wir gegen diese Ärzte vorgehen können."

Andrea Exler

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