zum Hauptinhalt
Dies ist Berlins erste Fußfessel: Ein entlassener Sicherungsverwahrter trug sie seit Dezember 2013. Umgelegt wurde sie im Erste-Hilfe-Raum der Justizverwaltung

© Jörn Hasselmann

Fehler bei Gutachten: Justiz schlampte bei weiterem Straftäter

Zwei Sexualstraftäter mussten nach Fehlern eines mittlerweile versetzten Richters bereits aus dem Gefängnis in Berlin entlassen werden. Jetzt wurde ein weiterer Fehler bei einem Straftäter bekannt – und ein Sicherungsverwahrter kam beinahe frei.

Zwei als gefährlich eingestufte Sicherungsverwahrte waren durch die Schlampereien eines Richters im Mai und Juni freigekommen. Doch es gibt einen dritten Fall, wie jetzt bekannt wurde – in allen Fällen war der gleiche, mittlerweile versetzte Richter F. verantwortlich. Ein Gerichtssprecher bestätigte dem Tagesspiegel, dass auch der Sicherungsverwahrte Wolfgang R. fast freigekommen wäre. Durch einen Fehler vereitelte der seit fast 20 Jahren in Tegel einsitzende Mann allerdings seine Freilassung: Er hatte die sogenannte Untätigkeitsbeschwerde gegen die Justiz schlicht formal falsch gestellt.

Im Prinzip bekam er aber recht, auch dieser Beschluss des Kammergerichts ist eine Ohrfeige für die Arbeit der für Haftsachen zuständigen Strafvollstreckungskammer unter Richter F.. Auch bei Wolfgang R. wurden Akten liegengelassen und Gutachten zu spät beauftragt und zu spät abgegeben. Zudem hat der Richter ein entscheidendes Datum in den Akten frisiert und zurückdatiert, wie das Kammergericht rügt. Wie in den anderen beiden Fällen setzt das Gericht im Beschluss zu R. die genannten Termine von Entscheidungen in Anführungsstriche – weil sie nicht stimmen können.

Doch für das Recht sind exakte Termine zwingende Voraussetzungen. Sicherungsverwahrte müssen einmal pro Jahr begutachtet werden. Auch bei R. wurde diese Frist deutlich überzogen. „Es gab auch in diesem Fall nicht mehr vertretbare Verfahrensverzögerungen“, bestätigte Justizsprecher Tobias Kaehne: „Das sind drei Fälle, die nicht gut gelaufen sind.“ Kaehne betonte, dass durch einen neuen Beschluss des Kammergerichtes die Fortdauer der SV festgestellt wurde. Auch die Entlassungen von M. und einem weiteren Häftling hatte der Tagesspiegel öffentlich gemacht. Anschließend hatten Verbände und Politiker die Arbeit der Justiz heftig kritisiert. Wie berichtet, schlampte der Richter „wegen starker persönlicher Überlastung“, wie der Gerichtssprecher am Dienstag noch einmal sagte. Laut Kaehne soll es keinen weiteren Fall geben. F. ist nicht mehr Richter an der Strafvollstreckungskammer.

Entlassene Häftlinge gelten weiter als gefährlich

Wolfgang R. ist in Tegel der Rekordhalter unter den Sicherungsverwahrten. 1998 war der vielfach Vorbestrafte zu zwei Jahren und neun Monaten wegen Körperverletzung sowie drei Monaten wegen Sachbeschädigung verurteilt worden. Seit dem 22. Dezember 2000 sitzt er nun in Sicherungsverwahrung. Aus drei Jahren Haft wurden mittlerweile knapp 18 hinter Gittern. Das Kammergericht hat nun eine klare Frist gesetzt: „Die nächste Entscheidung über die Fortdauer der Sicherungsverwahrung ist bis zum 31. Dezember 2015 zu treffen.“ Aus Sicht der Staatsanwaltschaft gilt der 1957 geborene R. weiter als gefährlich.

Das Gleiche gilt für die beiden im Sommer auf Beschluss des Kammergerichtes Freigelassenen Personen, auch sie gelten weiter als gefährlich. Im Fall des 32-jährigen Sexualtäters M. hat die Staatsanwaltschaft unterdessen scharfe Auflagen durchgesetzt – unter anderem eine elektronische Fußfessel. Zudem darf M. keinen Alkohol und kein Cannabis konsumieren – jeder Verstoß wäre eine Straftat, die ihn sofort wieder hinter Gitter bringen würde. Außerdem soll ein neues Gutachten in Auftrag gegeben werden, das seine andauernde Gefährlichkeit nachweisen soll – zwingende Voraussetzung, um ihn wieder in Sicherungsverwahrung zu nehmen. Der 1983 geborene M. war wegen „besonders schwerer Vergewaltigung in Tateinheit mit unerlaubtem Führen einer Waffe“ 2008 zu sechseinhalb Jahren anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt worden. Er hatte eine Schwangere in einem Park in Prenzlauer Berg mit einer Schusswaffe bedroht und dann vergewaltigt. Auch gegen den anderen ehemaligen Häftling strebte die Staatsanwaltschaft derartige Auflagen an. Das Landgericht hat die Anordnung des Tragens einer Fußfessel mit Beschluss vom 22.07.2015 abgelehnt, da Zweifel an der Gefährlichkeit des Mannes bestehen und dies in diesem Fall nicht erforderlich sei. Die Staatsanwaltschaft möchte diese Entscheidung akzeptieren

Wie es bei der Justizverwaltung hieß, soll die elektronische Fußfessel noch in der ersten Augusthälfte am Bein von M. befestigt werden. Elektronisch wird dann jede seiner Bewegungen an eine Leitstelle in  Hessen übermittelt. Bei Verstößen zum Beispiel gegen ein nächtliches Ausgangsverbot ertönt Alarm. Über Funk kann der Träger jederzeit geortet werden. Erstmals war eine Fußfessel in Berlin im Dezember 2013 eingesetzt worden – und zwar ebenfalls gegen einen als gefährlich eingestuften entlassenen Sicherungsverwahrten. Doch dieser hat sie mittlerweile erfolgreich als „unverhältnismäßig“ vor Gericht weggeklagt, wie er dem Tagesspiegel berichtete. „Seit dem 18. Mai bin ich das Ding los.“ Derzeit werden in Berlin zwei Männer mit dieser Fußfessel überwacht, sie sind aus Bayern und Stuttgart hierhergezogen.

Hinweis: Dieser Text wurde am 5. 8. um 18.30 Uhr geändert.

Gegendarstellung

Richtigstellung

wir haben im Bericht  „Justiz schlampte bei weiterem Sexualtäter“ im Tagesspiegel vom 5.8.2015 durch die Überschrift in Verbindung mit der Aussage: “Jetzt wurde noch ein Fehler eines umstrittenen Richters bekannt – und ein Sicherungsverwalter kam beinahe frei“ den Eindruck erweckt, dass dieser weiterhin in Haft sitzende Mann wegen eines Sexualdelikts inhaftiert sei. Dies ist falsch. Die Redaktion

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false