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Für Protestanten oder Katholiken gibt es zusätzliche unterrichtsfreie Tage, die nicht entschuldigt werden müssen. Allerdings nicht für Nicht-Religiöse.

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Feiertag für Nicht-Religiöse: Mutter will schulfrei am Welthumanistentag einklagen

Für evangelische, katholische, jüdische und muslimische Schüler gibt es sie: zusätzliche unterrichtsfreie Tage. Als aber eine Spandauerin ihre beiden Kinder am Welthumanistentag unentschuldigt zu Hause ließ, tauchte der Fehltag im Zeugnis auf. Dagegen klagt sie – „aus Prinzip“.

Gegen einen zusätzlichen freien Tag hätte wohl so mancher Schüler nichts einzuwenden. Bisher waren in dieser Hinsicht religiöse Schüler klar im Vorteil. An wichtigen Feiertagen ihrer Glaubensgemeinschaft dürfen sie ganz legal zu Hause bleiben, ohne dass es als Schwänzen gilt. So regelt das eine Vorschrift der Schulbehörde.

Eine Mutter aus Spandau, die dem Humanistischen Verband angehört, findet das ungerecht und klagt deshalb vor dem Verwaltungsgericht; am Mittwoch wird verhandelt. Sie hatte ihre beiden Söhne, damals acht und zwölf Jahre alt, am 21. Juni 2011 nicht in die Schule geschickt. An diesem Tag ist der sogenannte Welthumanistentag, der 1986 ins Leben gerufen wurde. Den Klassenlehrerinnen teilte die 46-Jährige das Fernbleiben ihrer Kinder mit, entschuldigte sich aber nicht dafür. Vom Gymnasium ihres älteren Sohnes wurde es deshalb als unentschuldigter Fehltag gewertet und so auch auf dem Zeugnis vermerkt. Die Grundschullehrerin des jüngeren Sohnes schrieb der Mutter dagegen zurück, dass sie der Familie einen schönen Tag wünsche.

Ein unentschuldigter Fehltag auf dem Zeugnis eines Sechstklässlers hat zwar keine Konsequenzen – schließlich muss sich der Junge damit nirgends bewerben. Dennoch wurmte es die Mutter so sehr, dass sie dagegen vorgehen wollte. Zunächst wandte sie sich an die Schule und wollte ein neues Zeugnis, ohne den leidigen Fehltag. Als die Schule das ablehnte, schaltete sie einen Anwalt ein. „Es geht mir ums Prinzip“, sagt sie. Am liebsten wäre es ihr, wenn alle Schüler auch an religiösen Feiertagen in die Schule kämen, erklärt sie. „Aber wenn das nicht geht, dann will ich wenigstens für meine Kinder auch frei haben, und zwar an einem Tag, der meinen Ansichten entspricht.“ Am 21. Juni 2011 sei sie mit den Kindern zu Hause geblieben, habe mit ihnen gespielt und mit ihnen über das Thema Humanismus gesprochen.

„Was für Weltanschauungen mit Gott gilt, sollte auch für Weltanschauungen ohne Gott gelten“, erklärt der Anwalt der Familie. In der Vorschrift „AV Schulpflicht“ der Bildungsverwaltung werden die zusätzlichen unterrichtsfreien Tage für evangelische, katholische, jüdische und muslimische Schüler einzeln aufgeführt. Sie brauchen das Fernbleiben vom Unterricht nicht extra zu beantragen oder im Nachhinhein zu entschuldigen.

Nicht ganz so einfach ist es für Schüler anderer Religionen. Aber auch sie können ihre Feiertage begehen und müssen dann nicht in die Schule. Sie „sind für ihre Feiertage auf Antrag vom Unterricht zu beurlauben“, heißt es in der Ausführungsvorschrift. Die Mutter aus Spandau habe keinen Antrag auf Beurlaubung gestellt, deshalb sei der Tag als unentschuldigt gewertet worden, erläutert die Sprecherin der Senatsbildungsverwaltung auf Anfrage des Tagesspiegels.

Ob es also um die Frage geht, ob die Feiertagsregelung auch für nicht-religiöse Weltanschauungen gilt, oder nur darum, wie der freie Tag beantragt werden muss, wird die Verhandlung zeigen.

Im Hinblick auf einen zusätzlichen freien Schultag ist der 21. Juni im Übrigen nicht unbedingt die beste Wahl. In diesem und dem letzten Schuljahr waren da schon Sommerferien, im nächsten Jahr und im übernächsten Jahr fällt er auf ein Wochenende.

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