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Berlin: Feinstaub-Urteil gefällt Senat: Plädoyer für Umweltzonen

In der Feinstaub-Problematik sieht Stadtentwicklungssenatorin Ingeborg Junge- Reyer (SPD) ihre Position nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart gestärkt. Die Richter haben, wie berichtet, zum ersten Mal die Stadt Stuttgart dazu verurteilt, einen Aktionsplan aufzustellen, der die Belastung durch Feinstaub verringern soll.

In der Feinstaub-Problematik sieht Stadtentwicklungssenatorin Ingeborg Junge- Reyer (SPD) ihre Position nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart gestärkt. Die Richter haben, wie berichtet, zum ersten Mal die Stadt Stuttgart dazu verurteilt, einen Aktionsplan aufzustellen, der die Belastung durch Feinstaub verringern soll. In Berlin existiert ein solcher Plan bereits. Allerdings wurde auch dieser erst vorgestellt, nachdem die neuen EU-Richtlinien zu Beginn dieses Jahres in Kraft getreten waren.

Laut dem Berliner Plan sollen 2008 so genannte Umweltzonen eingerichtet werden, in denen nur noch Dieselfahrzeuge zugelassen sind, die die strengen EU-Auflagen beim Rußausstoß erfüllen. Rußpartikel aus dem Auspuff von Dieselfahrzeugen tragen erheblich zur Feinstaub-Belastung bei. Hinzu kommt im Verkehr außerdem der Abrieb von Reifen, Bremsen und Kupplungsbelägen. Der Großteil des Feinstaubes wird jedoch von außen durch den Wind in die Stadt geweht. Weil man dagegen machtlos ist, versucht die Umweltverwaltung, die Belastung vor allem im Verkehrsbereich zu senken.

Möglicherweise werden die Umweltzonen im Zentrum schon vor 2008 eingeführt. Der Bundesrat hat vor kurzem einer Initiative von Berlin zugestimmt, schadstoffarme Dieselfahrzeuge zu kennzeichnen. Nur so ist eine Kontrolle bei einem Fahrverbot für „Stinker“ möglich. Zudem müssen erst neue Verkehrszeichen für die Umweltzonen entwickelt werden.

Den Eilantrag von Anwohnern der Frankfurter Allee in Friedrichshain, die Innenstadt sofort für Dieselfahrzeuge ohne Rußfilter zu sperren, hat das Berliner Verwaltungsgericht zurückgewiesen. Kurzfristige Einzelmaßnahmen lösten das Problem nicht. Alle Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

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