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In Pankow dürfen Touristen schon seit Jahresanfang nicht mehr in zweckentfremdeten Wohnungen wohnen.

© dpa

Ferienwohnungen in Berlin: Zwei weitere Bezirke wollen Feriendomizile verbieten

Was Pankow vorgemacht hat, versuchen jetzt auch Friedrichshain-Kreuzberg und Mitte: Sie wollen die Zweckentfremdung von Mietwohnungen verhindern - und nicht auf eine landesweite Regelung warten.

Die Pankower Wohnungspolitik macht Schule. Nachdem das Bezirksamt dort vor allem im Ortsteil Prenzlauer Berg schon seit Jahresbeginn gegen die Zweckentfremdung von Wohnungen als Feriendomizile vorgeht, sind jetzt weitere Bezirke aktiv geworden: Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg hat nach Auskunft vom Mittwoch auf seiner wöchentlichen Sitzung beschlossen, die gewerbliche Vermietung von Ferienwohnungen in Milieuschutzgebieten wie am Boxhagener Platz, Bergmann-, Chamisso- und Graefekiez sowie Hornstraße und Luisenstadt künftig nicht mehr zu genehmigen.

Nach Auskunft von Bürgermeister Franz Schulz (Grüne) sollen so die Feriendomizile wieder dem regulären Mietwohnungsmarkt zur Verfügung stehen. Der Beschluss sei eine Reaktion „auf das ausbleibende Versprechen der Koalition“, ein effektives Zweckentfremdungsverbot auf Landesebene zu erlassen. Die von Rot-Schwarz diskutierte Meldepflicht mit vierjährigem Bestandsschutz sei „eine absurde Verkennung der Notlage vieler Mieter“. Wohnungsmangel und dramatisch steigende Preise bei Neuvermietungen gefährdeten den sozialen Zusammenhalt, was durch die Ferienwohnungen noch verschärft werde.

Während der Friedrichshain-Kreuzberger Beschluss noch der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) zur Kenntnis vorgelegt und Ende März im Amtsblatt veröffentlicht werden soll, geht Mitte den umgekehrten Weg: Dort forderte die BVV auf Antrag der SPD Ende Januar das Bezirksamt auf, sich beim Senat „für die schnellstmögliche Wiedereinführung der Zweckentfremdungsverbotsverordnung von Wohnraum einzusetzen“ und parallel den möglichst raschen Erlass einer eigenen Regelung zu prüfen. Bis Ende März soll das Bezirksamt berichten. SPD und CDU haben sich, wie berichtet, auf eine Verordnung mit Übergangsfrist und Ausnahmen geeinigt. Nun steht ein Senatsbeschluss an.

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