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© dpa

Feuerwehr: Schneller Wintereinsatz – die Rechnung lässt auf sich warten

Für Hilfe gegen Eis und Schnee kassiert die Feuerwehr erst in „Monaten oder Jahren“: Die Buchhaltung ist überlastet, die Gebührenordnung strittig.

Eiszapfen abgeschlagen, Schneebretter von Dächern geräumt – rund 4000 Mal ist die Feuerwehr seit Jahresbeginn wegen solcher Wintergefahren ausgerückt. Die Hauseigentümer, zu denen sie eilte, waren froh über die schnelle Hilfe. Jetzt haben sie noch einen weiteren Grund zur Freude: Bis sie für diese Einsätze zahlen müssen, wird noch sehr viel Zeit vergehen. „Das kann Monate oder Jahre dauern“, sagte am Mittwoch ein Feuerwehrsprecher. Die Rechnungsstelle der Wehr sei durch den großen zusätzlichen Aufwand stark überlastet.

Hinzu kommt, dass die Gebührenordnung der Feuerwehr juristisch umstritten ist. Ende vergangenen Jahres waren zwei Klagen gegen Gebührenbescheide vor dem Verwaltungsgericht erfolgreich. Dagegen hat das Land Berlin Widerspruch eingelegt. Die Feuerwehr muss aber nun damit rechnen, dass sich weitere Rechnungsempfänger gerichtlich wehren, weil die geforderten Gebühren – beispielsweise fürs Abschlagen von Eiszapfen – aus ihrer Sicht zu hoch sind.

Berlins Feuerwehrleute rücken täglich bis zu 1200 Mal aus. Meist wird dafür eine Rechnung ausgestellt. Die Buchhaltung sei aber knapp besetzt, heißt es. Deshalb könne man die 4000 Wintereinsätze nur langsam abarbeiten. Nach der derzeitigen Gebührenordnung kann die Wehr dafür mindestens eine Million Euro kassieren. Denn in der Regel wurde gegen Eiszapfen ein Löschfahrzeug eingesetzt, teils ergänzt durch eine Drehleiter. Ein Fahrzeug kostet für die Dauer von bis zu einer Stunde pauschal 322 Euro, mit Leiter 727 Euro. Einzelne Leistungen und kürzere Einsatzzeiten spielen dabei keine Rolle.

Im November 2009 erklärte das Verwaltungsgericht diese Abrechnungsgrundlage aber für nichtig. Zwei Fahrer hatten geklagt, denen nach Unfällen geholfen worden war. Im ersteren Fall rückte die Wehr mit zwei Fahrzeugen aus, zog dann aber nur einen Mazda von Tramgleisen. Dauer: 27 Minuten. Im zweiten Fall schob die Besatzung eines Löschfahrzeuges einen VW lediglich an den Straßenrand. Dennoch sollte der Mazda-Fahrer 727 Euro zahlen, der VW-Halter 322 Euro. Die Richter hielten das für zu viel. Die erbrachten Leistungen seien zu geringfügig. Für 27 Minuten könne man nicht pauschal den Stundensatz für zwei Fahrzeuge anrechnen. Und zum Schieben eines Wagens benötige man kein Löschfahrzeug.

Unterm Strich verlangt das Gericht detaillierte Leistungsabrechnungen. Die Feuerwehr hält dies für einen „irrsinnigen Aufwand“. Außerdem kontert sie, dass man oft nicht voraussehen könne, wie viele Einsatzkräfte nötig seien. Bisher rücke man auf Nummer sicher aus und nicht aufgrund finanzieller Erwägungen. .„Wir sind keine Abzocker“, sagt Feuerwehrsprecher Jens-Peter Wilke. „Die gezahlten Gelder kommen ja gar nicht uns zugute, sondern fließen in die Landeskasse.“

Berlins Feuerwehr hofft nun auf die Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht. Ein Termin ist noch offen. Hamburgs Feuerwehr löst das Gebührenproblem kundenfreundlicher. Es gibt günstigere Sätze für nur 30 Minuten Aufwand. Und sie berechnet nur tatsächlich notwendige Leistungen. Stellt sich vor Ort heraus, dass ein kleineres Gefährt statt des ausgerückten Löschfahrzeugs ausreicht, muss man nur die billigere Variante zahlen.

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