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Berlin: Finanzamt: Caritas nicht mildtätig

Die Satzung des Wohlfahrtsverbandes sei unklar. Prozess beim Finanzgericht soll den Streit klären

Der Berliner Caritasverband gerät zunehmend unter Druck. Das Erzbistum muss im Rahmen der Sparmaßnahmen seine Zuwendungen um mindestens eine Million Euro kürzen. Nun will das Finanzamt dem Wohlfahrtsverband auch noch den Status der Mildtätigkeit entziehen. „Das hätte katastrophale Auswirkungen für die Caritas“, sagte Heike Apel von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Solidaris. Wenn die Caritas nur noch als gemeinnützige Einrichtung und nicht mehr auch als mildtätig gelten würde, wäre sie für Großspender nicht mehr attraktiv. Wenn man einer mildtätigen Einrichtung einen Betrag zukommen lässt, kann man das bis zu einer Höhe von zehn Prozent des eigenen Einkommens von der Steuer absetzen, bei gemeinnützigen nur bis zu fünf Prozent. Heike Apel vertritt die Caritas in dem entscheidenden Prozess vor dem Berliner Finanzgericht. In diesem Verfahren klagt die Caritas gegen das Finanzamt, das dem Verband von 1996 an die Mildtätigkeit aberkennt.

Der Hintergrund ist ein Streit um Formalien: Laut Abgabenordnung muss in der Satzung einer Körperschaft klar erkennbar sein, welchen Zwecken sie dient und wie diese Zwecke verwirklicht werden sollen. Was die Satzung der Caritas angeht, sei aber nur in Hinblick auf die Gemeinnützigkeit deutlich, wie sie umgesetzt werden soll, nämlich durch den Bereich der Wohlfahrtspflege, argumentiert das Finanzamt. Aus der Satzung sei hingegen nicht erkennbar, wie die Caritas ihren Anspruch der Mildtätigkeit verwirklichen will. Mildtätig ist eine Organisation dann, wenn sie konkret Not leidende Menschen selbstlos unterstützt. Der Begriff der Gemeinnützigkeit umfasst hingegen auch vorbeugende Maßnahmen, die verhindern, dass Menschen in eine solche Situation geraten. Das Finanzamt fordert, dass die Caritas künftig ihre Satzung enger fasst. Bereits über das Jahr 1994 gab es Auseinandersetzungen zwischen der Berliner Caritas und dem Finanzamt. Damals einigte man sich noch einmal. Doch die Satzung wurde daraufhin nicht geändert.

Womöglich müsste die Caritas auch Geld an das Finanzamt zurückzahlen. Für bereits auf Mildtätigkeit ausgestellte Spendenquittungen müsste der Verband die fehlenden fünf Prozent an das Finanzamt zurückerstatten, solange die Finanzbehörde diesen Betrag nicht von dem Spender zurückbekommen hat. Wie viele Spendenquittungen mit dem Vermerk der Mildtätigkeit ausgestellt wurden, war gestern von der Caritas nicht zu erfahren. Seit eineinhalb Jahren, seit der Prozess am Finanzgericht anhängig ist, stellt die Caritas nur noch als gemeinnützige Einrichtung Spendenquittungen aus. Das Urteil des Berliner Finanzgerichts könnte ein Präzedenzfall auch für die anderen Landesverbände sein. Denn die meisten haben die gleiche Satzung.

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