zum Hauptinhalt

Berlin: Finanzministerin Simon zum OLG-Urteil: "Im Extremfall müssen wir die Staatsbetriebe aufgeben"

Müssen Politiker jetzt ihre Posten in Aufsichtsräten von Staatsfirmen niederlegen? Bisher wird viel über die Folgen des Urteils des Oberlandesgerichtes zur Flughafen-Privatisierung spekuliert.

Müssen Politiker jetzt ihre Posten in Aufsichtsräten von Staatsfirmen niederlegen? Bisher wird viel über die Folgen des Urteils des Oberlandesgerichtes zur Flughafen-Privatisierung spekuliert. Michael Mara sprach darüber mit Brandenburgs Finanzministerin Wilma Simon.

Die PDS will eine Sondersitzung des Landtages insbesondere zu den finanziellen Folgen des Urteils des Oberlandesgerichtes beantragen.

Die Sitzung ist überflüssig, es fallen für den laufenden Haushalt keine zusätzlichen Kosten an. Deshalb habe ich gegenüber dem Landtagspräsidenten angeboten, den Haushalts- und Finanzausschuss über die Situation zu informieren. Das geht schneller und ist billiger. Eine Sondersitzung wäre überzogen und würde nur Kosten verursachen.

Aber Sie selbst hatten angedeutet, dass sich die Liquiditätsprobleme der Flughafen-Holding BBF nach dem Urteil auf 30 bis 50 Millionen Mark belaufen könnten?

Das ist eine alte Zahl, die schon länger herumschwirrte. Sie ist seit gestern vom Tisch. Die BBF hat geprüft und festgestellt, dass sie mit dem vorhandenen Kreditrahmen von 20 Millionen Mark bis zum Jahresende auskommt. Daraus können auch die 20 Millionen Mark Privatisierungskosten abgedeckt werden, die die BBF vorgeschossen hat.

Das Gericht hat das Vergabeverfahren wegen der Doppelmandate als rechtswidrig bezeichnet. Welche Folgen hat das für die vielen Posten, die Minister und hohe Beamte des Landes in Aufsichts- und Verwaltungsräten innehaben?

Nach geltender Rechtssprechung haben sich alle korrekt verhalten. Das Urteil schafft allerdings eine völlig neue Lage. Da die Richter meinen, dass schon der böse Schein vermieden werden müsse, könnte das im Extremfall bedeuten, dass Politiker nicht mehr in Aufsichtsräten vertreten sein können.

Worauf stützen sich die Richter?

Auf das seit 1. Januar 1999 geltende Vergaberecht, das durch EU-Wettbewerbsrecht geprägt ist. Die EU strebt eine Entstaatlichung wirtschaftlicher Tätigkeiten an. Es gibt heftigste Auseinandersetzungen, zum Beispiel stehen derzeit alle öffentlich-rechtlichen Banken auf den Prüfstand.

Ihre Ansicht?

Die Debatte wird sehr puristisch geführt, was ich für falsch halte. Da, wo der Staat billiger sein kann, sollte er auch wirtschaftlich tätig werden. Es geht hier um grundsätzliche Fragen der Ordnungspolitik. Ich halte es für sinnvoll, dass der Staat viel Einfluss behält, um regulierend eingreifen zu können.

Was passiert, wenn Brandenburgs Minister ihre Ämter in Aufsichts- und Verwaltungsräten niederlegen müssen?

Zunächst müssen wir uns Urteil und Mandate genau ansehen. Ich bin zum Beispiel Verwaltungsratsvorsitzende der Landesinvestitionsbank ILB. Bisher habe ich es so gehalten, dass, wenn die ILB etwas vom Lande will, der Staatssekretär zuständig ist. Das OLG vertritt offenbar die Ansicht, dass dort, wo Abhängigkeiten bestehen, auch der "böse Schein" gegeben ist. In der Konsequenz könnte das heißen, dass ich das Amt niederlegen muss, weil amtierende Politiker praktisch kein Mandat in Staatsbetrieben mehr haben dürfen.

Und was dann?

Die Folgen wären in der Tat dramatisch. Es ist nicht einmal klar, ob auf anderen Ebenen, zum Beispiel auf Beamte, delegiert werden kann. Im Extremfall wird jede Kontrolle durch Vertreter der Exekutive unmöglich gemacht. Was das für die Aufrechterhaltung von Staatsbetrieben heißt, ist im Moment noch völlig unklar.

Müssen Politiker jetzt ihre Posten in Aufsich

Zur Startseite