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Berlin: Finanzspritze: Private sollen in Bäder investieren

Eine Neufassung des Bäderanstaltsgesetzes soll es leichter machen, öffentliche Bäder mit dem Geld privater Investoren instandzusetzen. Nach dem Gesetzentwurf, den die Sportverwaltung nun auf den Weg gebracht hat, können den Bäderbetrieben (BBB) "in Einzelfällen" Bäderimmobilien übertragen werden.

Eine Neufassung des Bäderanstaltsgesetzes soll es leichter machen, öffentliche Bäder mit dem Geld privater Investoren instandzusetzen. Nach dem Gesetzentwurf, den die Sportverwaltung nun auf den Weg gebracht hat, können den Bäderbetrieben (BBB) "in Einzelfällen" Bäderimmobilien übertragen werden. Sie gehören bislang den Bezirken. Die BBB können mit Privaten Betreibergesellschaften gründen und das Eigentum beleihen. "Das ist eine wichtige Voraussetzung, um die Bäderbetriebe noch wirtschaftlicher führen zu können", sagte gestern Sportsenator Klaus Böger (SPD). Das Fehlen dieser Option wurde bislang immer als Hemmnis für öffentlich-private Kooperationen bezeichnet. Der Gesetzentwurf muss noch den Rat der Bürgermeister und den Senat passieren, bevor das Abgeordnetenhaus darüber abstimmt.

Als Beispiel, bei dem die neue Konstruktion angewandt werden könnte, nannte Böger das marode Stadtbad Zehlendorf mit seinen attraktiven Grundstücken. Mit dem neuen Gesetz sei es denkbar, einem privaten Investor die Grundstücke im Erbpachtverfahren zu überlassen. Dieser könnte dort zum Beispiel ein Fitness- oder Einkaufscenter errichten, wenn er sich im Gegenzug verpflichte, das Bad neu zu bauen.

Die Senatsverwaltung werde sich außerdem für die Sanierung des Strandbads Wannsee bis zum Jahr seines 100-jährigen Bestehens 2007 einsetzen. Auch das "wird nur mit privatem Engagement gehen", sagte Böger. Zum Konsolidierungskonzept, an dem der Bädervorstand derzeit arbeitet, wollte sich Böger nicht äußern. Auf der Basis des Konzepts müsse das Abgeordnetenhaus entscheiden, ob der Landeszuschuss für die Bäderbetriebe erhöht wird. "Wenn nicht, werden wir um die eine oder andere Schließung nicht herumkommen".

tob

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