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Berlin: Fischt der Senat im Trüben? Grüne kritisieren geplante Liberalisierung der Regeln für den Angelschein

Die Grünen machen Front gegen die Liberalisierung des Fischereigesetzes. Bei einer ersten Anhörung zum Senatsentwurf im Parlamentsausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz teilten gestern auch Experten von Anglervereinen, des Naturschutzbundes und der Arbeitsgemeinschaft für Tierschutz im Wesentlichen ihre Bedenken.

Die Grünen machen Front gegen die Liberalisierung des Fischereigesetzes. Bei einer ersten Anhörung zum Senatsentwurf im Parlamentsausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz teilten gestern auch Experten von Anglervereinen, des Naturschutzbundes und der Arbeitsgemeinschaft für Tierschutz im Wesentlichen ihre Bedenken. Der Senat setzt auf Rechtsangleichung mit Brandenburg. Damit will sich die Opposition aber nicht ködern lassen.

Drei Punkte stoßen auf Widerspruch. Wie in Brandenburg sollen auch Kinder in Berlin schon mit acht Jahren und ohne Begleitung Erwachsener (bisher zwölf und mit Begleitung) einen Jugend-Angelschein erhalten können, sofern sie einem Anglerverein angehören. Ferner will der Senat künftig Touristenscheine vergeben, eine Angelerlaubnis für vier Wochen ohne Nachweis eines 30-tägigen Lehrgangs und einer Prüfung. Drittens geht es überhaupt um diese Lehrgänge und Prüfungen, die alle 19 000 Angler in Berlin bis April 2000 vorweisen sollten. Nur ein Fünftel ist dieser Vorschrift des Fischereigesetzes von 1995 bisher gefolgt; den anderen will der Senat die Prozedur erlassen.

Der Grünen-Abgeordnete Hartwig Berger sieht die Regeln des Natur-, Tier- und Artenschutzes verletzt: "Tierquälereien beim Angeln und Töten der Fische wird kein wirksamer Riegel vorgeschoben." Mit dem Verzicht auf die Angelschein-Prüfung würden obendrein "die schwarzen Schafe belohnt, das entspricht nicht unserem Rechtsverständnis". Berger forderte Umweltsenator Peter Strieder auf, den Entwurf zurückzuziehen und im Sinne "sachgerechten Angelns" die fällige Fischereiordnung zu erlassen, die das Gesetz vorsieht. Es müsse endlich festgelegt werden, welche Fischarten in welchen Altersklassen wann und wo geangelt, welche Köder verwendet werden dürfen. Durch die Deregulierung des Fischereirechts "sind selten gewordene Arten wie der Hecht, der Stör oder der Schlammpeizger in Berliner Gewässern besonders gefährdet". Berger warf Strieder sogar Missachtung der Berliner Verfassung vor. In Artikel 31 heißt es: "Tiere sind als Lebewesen zu achten und vor vermeidbaren Leiden zu schützen."

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