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Berlin: Flatrate-Partys finden weiter statt

Das unkontrollierte Betrinken geht in Berliner Diskotheken vorerst weiter. Obwohl der Bund-Länder-Ausschuss für Gewerberecht befunden hat, dass sogenannte „Flatrate-Partys“ schon nach geltender Rechtslage unzulässig sind, wollen die zuständigen Berliner Bezirke zunächst keine weiteren Schritte gegen die Betreiber einleiten.

Das unkontrollierte Betrinken geht in Berliner Diskotheken vorerst weiter. Obwohl der Bund-Länder-Ausschuss für Gewerberecht befunden hat, dass sogenannte „Flatrate-Partys“ schon nach geltender Rechtslage unzulässig sind, wollen die zuständigen Berliner Bezirke zunächst keine weiteren Schritte gegen die Betreiber einleiten. Die Partys, bei denen Gäste für einen Pauschalpreis unbegrenzt Alkohol erhalten, waren bundesweit in Verruf gekommen, nachdem im Februar ein 16-jähriger Berliner nach dem Konsum von rund 50 Tequilas ins Koma fiel und später verstarb.

Bereits am morgigen Sonnabend findet beispielsweise in der Lichtenberger Diskothek „Tollhaus“ die nächste Flatrate-Party statt. Jugendstadtrat Michael Räßler-Wolff (Linkspartei) würde die Partys zwar gerne untersagen, „weil sie eine Einladung zum unkontrollierten Alkoholkonsum sind“. Er verweist aber darauf, dass das bezirkliche Rechtsamt im Frühjahr die Möglichkeiten grundsätzlicher Verbote ausgelotet habe und zu einem negativen Ergebnis gekommen sei. Jetzt müsse man „die Argumentation des Ausschusses erst genau anschauen“.

In Reinickendorf ist die Diskothek „Halli Galli“ bekannt für Flatrate-Partys. Auch der dortige Bezirksstadtrat Thomas Ruschin (CDU) findet die „Rechtslage keineswegs eindeutig“ und wünscht sich ein Landesgesetz, das Flatrate-Partys explizit verbietet.

Dazu wird es nicht kommen. Gesundheitssenatorin Katrin Lompscher (Linkspartei) hält weitere Gesetze für unnötig: Der Beschluss des Ausschusses habe „klargemacht, dass Flatrate-Partys gegen bestehende Gesetze verstoßen. Ich erwarte von den Veranstaltern, dass sie sich an das Verbot halten“. Auch gehe sie davon aus, dass „die Bezirke ihre diesbezügliche Kontrollfunktion erfüllen“.

Der Bund-Länder-Ausschuss hatte sich in seinem Beschluss auf das Bundesgaststättengesetz berufen. Dies untersagt das Ausschenken von Alkohol an „erkennbar Betrunkene“. Aus Sicht des Ausschusses gehöre bei Flatrate-Partys aber genau das zum Konzept. Darum könnten „solche Veranstaltungen bereits im Vorfeld verboten werden“. sel

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