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Berlin: Flucht durchs Klofenster: Polizei sucht Vergewaltiger

Häftling verschwand bei Ausgang. Er wurde nur von einer Justizbediensteten begleitet

Es mutet an, wie eine Szene aus einem schlechten Film: Ein verurteilter Vergewaltiger darf zum betreuten Ausgang in ein Einkaufszentrum. Er sagt, er müsse mal. Die Justizbedienstete, die ihn auf dem Ausflug in die Freiheit begleitet, nickt. Der Mann verschwindet in den öffentlichen Herrentoiletten des Einkaufszentrums. Und kommt nicht wieder raus. Er ist durchs Klofenster geflohen.

So machte es gestern Ralf N., ein 32-Jähriger aus Nordrhein-Westfalen, der seit Januar 2000 seine Haftstrafe wegen Vergewaltigung in der JVA Tegel verbüßt. Die reguläre Haftzeit endet im Dezember 2006. Es war der dritte begleitete Ausgang, den N. zur Flucht nutzte. Der Täter habe sich in der Haft gut geführt und eine gute Prognose gehabt, sagte Justizsprecher Björn Retzlaff. Sonst hätte man ihm auch nicht eine Frau an die Seite gestellt, sondern zwei Männer.

Eine Gefahr für die Allgemeinheit stellt N. nach Angaben von Retzlaff nicht dar. Es sei nicht davon auszugehen, dass der flüchtige Gefangene eine weitere Vergewaltigung begehe. Bisher war er durch Diebstahl und Fahren ohne Führerschein aufgefallen und war deshalb unter anderem in Braunschweig und Düsseldorf zu mehreren Haftstrafen verurteilt worden. Die Vergewaltigung geschah in Braunschweig, wo der verheiratete N. in seiner Wohnung über eine Bekannte hergefallen sei. Wie N. überhaupt nach Berlin kam, konnte Retzlaff gestern nicht sagen.

Am Tag der Flucht war auch N.s Ehefrau zugegen. Es sei auch Zweck des Ausgangs gewesen, den Kontakt von N. zu seiner Ehefrau zu vertiefen. Gemeinsam mit der Justizbediensteten machte sich das Ehepaar um 10.30 Uhr von Tegel aus auf den Weg nach Hellersdorf. Die Justizbedienstete hatte N. bereits auf einem Ausgang begleitet, die beiden waren einander bekannt. Im Hellersdorfer Einkaufszentrum wollte N. „diverse Einkäufe“ tätigen, was Gefangenen in größeren Abständen erlaubt werde. Dass die Flucht mit der Ehefrau abgesprochen sei, hält Retzlaff nicht für wahrscheinlich. Die Prognosen für N., die in den regelmäßigen „Vollzugsplankonferenzen“ erstellt und überprüft wird, waren laut Retzlaff so positiv, dass die Vollzugsbedienstete weniger zur Kontrolle mitgegangen ist, als zur Stabilisierung des Gefangenen, wenn der sich plötzlich in der bunten Einkaufswelt wiederfände.

Es sei gründlich geprüft worden, ob der Gefangene durch „Körperkraft entfliehen“ würde, sprich: ob er die Bedienstete überwältigen würde. Die Prognosen sprachen dagegen – und bewahrheiteten sich zumindest in dem Punkt. Dass die restliche Prognose nicht gestimmt hat, beschert der Polizei Arbeit. Sie hat die Fahndung aufgenommen. Ein Foto hat sie bislang nicht. Retzlaff verteidigt den Beschluss auf Haftlockerung und die Entscheidung, dem Verbrecher eine Frau als Begleitung mitzugeben, damit, dass es keine Anzeichen auf Fluchtpläne gab. N. ist laut Retzlaff der erste JVA-Insasse, der 2003 geflohen ist.

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