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Berlin: Flucht mit Ansage

Schwere Pannen ermöglichte Verschwinden des Häftlings im Café Kranzler

Die Flucht des zu zwölf Jahren Haft verurteilten Kokainhändlers Ismail F. ist durch gravierende Fehler der Justiz begünstigt worden. Die Justizverwaltung gestand gestern ein, dass der Schwerverbrecher niemals nur von einer einzelnen Person hätte begleitet werden dürfen. Denn bereits bei einer früheren – von zwei Bewachern – begleiteten Ausführung waren plötzlich „Personen aus dessen Freundeskreis“ aufgetaucht. Nach Informationen des Tagesspiegels war darunter ein Bruder des Gefangenen. Der 24-jährige Özdal J. hatte zu diesem Zeitpunkt eine 1999 angetretene Haftstrafe wegen Drogenhandels gerade abgesessen. Die Justiz bestätigte, dass unter diesen „Personen“ ein gerade aus der Haft Entlassener war.

„Dieser Umstand hätte bereits Veranlassung geben müssen, die weitere Planung deutlich kritischer zu überprüfen“, teilte Juliane Baer-Henney, Sprecherin von Justizsenatorin Karin Schubert gestern mit. Erst acht Monate nach diesem Vorfall fand eine so genannte Vollzugsplankonferenz statt, bei der beraten wurde, welche Lockerungen dem verurteilten Kokainhändler gewährt werden können. Bei dieser Konferenz Ende September wurde das „Flucht- und Missbrauchsrisiko als noch zu gravierend eingeschätzt“, wie Sprecherin Baer-Henney gestern sagte. Ismail F. hätte also nur mit mindestens zwei Vollzugsbediensteten die JVA Tegel verlassen dürfen.

Es kam anders. Am 20. Oktober durfte Ismail F. mit einer Sozialarbeiterin um 13 Uhr das Gefängnis verlassen, man traf sich mit F.’s Anwalt in Kreuzberg, dann gönnte man sich einen Bummel zu zweit über den Kurfürstendamm mit anschließender Einkehr ins Café Kranzler. Dort sagte der 33-Jährige um 17.15 Uhr, dass er auf die Toilette müsse. Die Sozialarbeiterin ließ ihn alleine gehen, ohne die Herrentoiletten zu inspizieren. Ob F. für seine Flucht den Notausgang wählte oder durch das Toilettenfenster entkam, ist unklar. Klar ist: Ismail F. ist weg, die Zielfahnder des Landeskriminalamtes sollen ihm auf den Fersen sein, wie es hieß. Angesichts der „gravierenden Fehler“ in der Haftanstalt sei die Frage nebensächlich, ob auch eine Frau männliche Gefangene begleiten dürfe, hieß es gestern. Wie berichtet, hatte Justizsenatorin Schubert vor zwei Jahren bei einem nahezu identischen Fall verkündet, dass nur noch Männer Männer begleiten dürfen, weil diese eine Toilette inspizieren dürfen. Die Frauenbeauftragte hatte dieser Anweisung jedoch widersprochen.

Die Justizverwaltung forderte die Verwaltung der JVA auf, die „Reihe von Fragen“ zu klären. Einen Rücktritt schloss Senatorin Schubert (SPD) gestern aus. CDU-Justizexperte Frank Henkel bezeichnete Schubert gestern „als Senatorin auf Abruf“, die CDU will am Donnerstag Aufklärung im Parlament verlangen. „Das ist eine Riesensauerei“, sagte Henkel, „das war schließlich kein Eierdieb.“

In der Tat: Ismail F. war am 25. Januar 1997 im Neuköllner Hotel Estrel festgenommen worden. In seinem Rucksack fand man 1,5 Kilogramm Kokain, eine Maschinenpistole, sieben Pistolen und einen Revolver. In seiner Weddinger Wohnung fand sich eine weitere Waffe. 1998 wurde F. wegen bewaffneten Rauschgifthandels dann zu zwölf Jahren Haft verurteilt. Haftende wäre der 24. Januar 2009 gewesen.

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