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Berlin: Fluchtgefahr bei 34-Jähriger Angeklagter nicht mehr gegeben

Zwei Jahre nach Beginn des Prozesses um den blutigen Terroranschlag auf die Berliner Discothek "La Belle" im Jahre 1986 kommt die Angeklagte Andrea Häusler frei. Das Berliner Landgericht geht nach seinem gestern verkündeten Beschluss auf Haftverschonung zwar weiterhin von einem dringenden Tatverdacht gegen die 34-jährige aus.

Zwei Jahre nach Beginn des Prozesses um den blutigen Terroranschlag auf die Berliner Discothek "La Belle" im Jahre 1986 kommt die Angeklagte Andrea Häusler frei. Das Berliner Landgericht geht nach seinem gestern verkündeten Beschluss auf Haftverschonung zwar weiterhin von einem dringenden Tatverdacht gegen die 34-jährige aus. Die Strafkammer zeigte sich jedoch überzeugt, dass die Angeklagte wegen mehrerer Meldeauflagen und starker sozialer Bindungen nicht fliehen wird.

Häusler saß knapp dreieinhalb Jahre in Untersuchungshaft. Sie ist wegen Beihilfe zum Mord angeklagt. Mit ihrer ebenfalls beschuldigten Schwester Verena Chanaa soll sie die Bombe in der zumeist von US- Soldaten besuchten Discothek im Berliner Bezirk Friedenau deponiert haben. Drei Menschen starben, über 200 Personen wurden teilweise schwer verletzt. Als Auftraggeber des als Racheakt gegen die USA vermuteten Sprengstoffanschlags gilt der libysche Geheimdienst. Häusler war im Oktober 1996 in Griechenland festgenommen und nach Deutschland ausgeliefert worden. Die Angeklagte muss sich zwei Mal pro Woche bei der Polizei melden und darf die Stadt nicht verlassen. Sie hat einen fünfjährigen Sohn und zieht nun zu ihrer Mutter.

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