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Was in Hildesheim funktioniert, geht in Berlin noch lange nicht: Flüchtlinge als Gasthörer im Hörsaal an der Hochschule.

© Holger Hollemann/dpa

Flüchtlinge in Berlin: Ausländerbehörde hält an Studierverbot fest

Asylbewerber in Berlin werden abgestempelt. Mit einem Eintrag in ihren Papieren untersagt die Ausländerbehörde ihnen weiterhin ein Studium an einer Hochschule. Der Senat will das eigentlich ermöglichen. Doch es gibt Streit zwischen den Ressorts.

Die Berliner Ausländerbehörde stempelt Flüchtlingen weiterhin den Satz „Studium nicht gestattet“ in die Papiere. Dabei hatte der Senat mit seinem vor 14 Tagen verkündeten Flüchtlingskonzept den Weg in die Berliner Hochschulen geebnet. „Auch soll die Aufnahme eines Studiums nicht aufenthaltsrechtlich untersagt werden“, steht im Konzept.

Doch darüber, was das genau bedeutet, streitet die Innenverwaltung mit der Wissenschaftsverwaltung. Ein generelles Verbot zur Aufnahme eines Studiums für Asylbewerber und Flüchtlinge bestehe keinesfalls, heißt es jetzt aus der Innenverwaltung. Könnten sie die Zusage einer Berliner Hochschule und eine finanzielle Absicherung nachweisen, könne die Sperre aufgehoben werden. Allerdings nur, wenn sich die Anerkennung als Flüchtling oder Asylbewerber etwa durch ein Gerichtsverfahren auf unabsehbare Zeit verzögere.

Wissenschaftsstaatssekretär Steffen Krach (SPD) dagegen sagt, die Papiere dürften von vornherein nicht mehr mit dem Studierverbot gestempelt werden. „Der Beschluss des Senats ist eindeutig.“ Es könne nicht sein, „dass Berlin als moderne, tolerante und weltoffene Hauptstadt eine restriktivere Haltung einnimmt als andere Bundesländer“.

Die Praxis der Innenverwaltung entmutige qualifizierte und hochmotivierte Flüchtlinge, denen ein Studium eine schnelle Integration in die Gesellschaft und auf dem Arbeitsmarkt ermöglichen würde. Wer die Voraussetzungen habe – darunter einen dem deutschen Abitur entsprechenden Schulabschluss und gute deutsche Sprachkenntnisse –, solle schon vor Abschluss des Asylverfahrens mit dem Studium beginnen können, sagt Krach.

Wie dann die Unis mit fehlenden Zeugnissen umgehen und ob Flüchtlingen die Bewerbungs- und Immatrikulationsgebühren erlassen werden können, will die Senatsverwaltung Anfang September mit den Hochschulleitungen besprechen.

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