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Bundeswehr-Soldaten beim Aufbau in einem der Hangars des ehemaligen Flughafens Tempelhof.

© REUTERS/Hannibal Hanschke

Flüchtlingsunterbringung in Flughafen Tempelhof: Bebauungsgesetz soll nicht dauerhaft geändert werden

Auf einem 200 Meter breiten Streifen entlang des Tempelhofer Damms soll nicht dauerhaft gebaut werden können. Die Genehmigung für Flüchtlingsunterkünfte ist befristet.

Das Gesetz, das die Bebauung des ehemaligen Flughafengeländes in Tempelhof untersagt, soll nicht dauerhaft geändert, sondern durch eine Ausnahmeregelung ergänzt werden, das erklärte Staatssekretär Christian Gaebler (SPD) auf einer Infoveranstaltung am Montagabend. Die Regelung soll es ermöglichen, auf einem 200 Meter breiten Streifen am Tempelhofer Damm „befristet bauliche Anlagen für Flüchtlinge zu errichten“.

Die Regelung soll Ende 2019 auslaufen. Zunächst soll eine Leichtbauhalle, die für die Internationale Gartenausstellung gedacht ist, als Notunterkunft für bis zu 600 Flüchtlinge errichtet werden. Zudem sollen vom 15. Dezember weitere Hangars für die Flüchtlinge genutzt werden. Auch eine Schule und eine Kita sollen im Flughafenbebäude untergebracht werden.

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