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Berlin: Flughafen Schönefeld: Die aktuelle Frage: Sieht es für den Flughafen düster aus?

Michael Cramer ist verkehrspolitischer Sprecher der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Abgeordnetenhaus.Wie geht es weiter mit dem Großflughafen?

Michael Cramer ist verkehrspolitischer Sprecher der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Abgeordnetenhaus.

Wie geht es weiter mit dem Großflughafen? Christian van Lessen fragte den verkehrspolitischen Sprecher der Bündnisgrünen im Abgeordnetenhaus, Michael Cramer.

Das Oberverwaltungsgericht Frankfurt/Oder hat die unzureichende Beteiligung der Gemeinden beim Ausbau des Flughafens Schönefeld kritisiert. Sieht es für das Projekt nicht düster aus?

Ich glaube nicht. Das Gericht hat Rechtswidrigkeiten bemängelt, die behoben werden können, den Standort aber nicht in Frage gestellt. Das Planfeststellungsverfahren läuft weiter, daran ändert das Urteil nichts. Aber insgesamt ist schlampig geplant worden.

Was sagen Sie zum Angebot der Bietergemeinschaft, die den beteiligten Ländern offenbar nur 50 Millionen Mark anbietet?

Es handelt sich um ein unseriöses Angebot, man glaubt offenbar die öffentliche Hand erpressen zu können. Bei diesem niedrigen Angebot ist es für die öffentliche Hand günstiger, neu auszuschreiben oder von der Privatisierung Abstand zu nehmen. Ein Flughafen schreibt normalerweise schwarze Zahlen, Tegel erwirtschaft jährlich einen dreistelligen Millionenbetrag. Immerhin hatte die IVG vor drei Jahren noch 350 Millionen Mark geboten, Hochtief sogar 650 Millionen. Wenn beide zusammen nur noch 50 Millionen bieten, unterstütze ich die Gesellschafter, wenn sie das Angebot zurückweisen.

Gerät der Zeitplan durch eine Neuausschreibung nicht völlig durcheinander?

Zunächst muss der Planfeststellungsbeschluss schnell rechtskräftig werden. Dann kann man bei einer Neuausschreibung interessierten Investoren sagen, dass es keine rechtlichen Hürden mehr gibt. Ich rechne mit einem Planfeststellungsbeschluss im Jahr 2003/2004.

Kann der Großflughafen dann wirklich 2007 fertig sein?

Diese Jahreszahl nimmt niemand ernst.

Das Oberverwaltungsgericht Frankfurt, Oder hat die

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