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Achtung Gelb. Anrainer des Großflughafens demonstrierten vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, als ihre Klage verhandelt wurde.

© dpa

Flughafen Schönefeld: Richter entscheiden über Nachtflüge

Ursprünglich sollten 24 Stunden Flugzeuge starten und landen. Dagegen haben Anwohner geklagt. Die Entscheidung des Gerichts steht kurz bevor.

Der Schlaf der Anwohner oder die Interessen der Unternehmer – darüber wollen am Donnerstag die Richter entschieden haben. Dann steht fest, ob Anwohner unter den Flugrouten von 22 Uhr bis 6 Uhr ohne Krach am Himmel träumen können, oder ob auch zwischen 22 Uhr und 24 Uhr sowie 5 Uhr und 6 Uhr gestartet und gelandet werden darf, wie es sich der Flughafen und die Fluggesellschaften wünschen.

Am 20. und 21. September hatte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig die Klagen gegen die vom Brandenburger Infrastrukturministerium zugelassenen Flüge in der Nacht verhandelt. Die Entscheidung der Richter wird jetzt verkündet. Die ursprünglichen Pläne für einen 24-Stunden-Betrieb, wie er derzeit für Schönefeld noch gilt, waren vom Gericht in der – erfolglosen – Klage gegen die Ausbaugenehmigung 2006 gekippt worden. Das Infrastrukturministerium hatte dann im Oktober 2009 den Planfeststellungsbeschluss mit neuen Nachtflugregeln ergänzt. Demnach darf, wie es die Richter bereits vorgegeben hatten, zwischen 0 Uhr und 5 Uhr generell nicht geflogen werden; Ausnahmen sind Post- und Regierungsflüge sowie Notlandungen. Gegenüber dem heutigen 24-Stunden-Betrieb in Schönefeld reduziert sich so die Zahl der Flüge in dieser Zeit von neun auf drei im Durchschnitt. Eine halbe Stunde vor und nach dieser sogenannten Kernzeit sind nur verspätete oder zu früh ankommende Flüge zulässig, außerdem sind Überführungsflüge, auch zur Wartung, gestattet. Die Zeiten von 22 Uhr bis 23.30 Uhr und von 5.30 Uhr bis 6 Uhr werden für Flüge freigegeben. Hier überwögen die öffentlichen Verkehrsinteressen die Lärmschutzbelange der Betroffenen, argumentierte die Genehmigungsbehörde. Zwischen 23 Uhr und 23.30 Uhr sowie 5.30 Uhr und 6 Uhr wird die Zahl der Flüge bis zu einer jährlichen Höchstzahl begrenzt.

Auf dieser Basis hat die Behörde für das Jahr 2023 im Durchschnitt pro Nacht zwischen 22 Uhr und 6 Uhr insgesamt 77 Flüge errechnet; im Durchschnitt der sechs verkehrsreichsten Monate sollen es 84 sein. In Spitzen steigt die Zahl auf 103; der Flughafen hatte 113 beantragt.

Für die Flughafengesellschaft sind die geänderten Regelungen gegenüber den ursprünglichen Plänen bereits ein Kompromiss; ein generelles Flugverbot von 22 Uhr bis 6 Uhr, wie es die Kläger erreichen wollen, würde das Zwei-Milliarden-Projekt unwirtschaftlich machen, argumentieren die Planer. Für Interkontinentalflüge, aber auch für innereuropäische Verbindungen seien Flüge nach 22 Uhr und vor 6 Uhr erforderlich, um Anschlüsse zu gewährleisten oder um Hin- und Rückflüge an einem Tag zu ermöglichen. Hier wird der Flughafen von Wirtschaftsvertretern unterstützt.

Betroffene haben auch vor Gericht darauf verwiesen, dass eine durch startende und landende Flugzeuge gestörte Nachtruhe gesundheitsschädlich sei. Gegen die Regelungen klagten deshalb neben den Gemeinden Blankenfelde-Mahlow, Eichwalde, Großbeeren und Schulzendorf auch rund 40 Anwohner, die zum großen Teil vom Bürgerverein Brandenburg-Berlin (BVBB) unterstützt werden, der bereits die Klagen gegen die Ausbaugenehmigung organisiert hatte. Inzwischen fordern auch weitere Bürgerinitiativen, die sich gegen ein Überfliegen ihrer Wohnbereiche wehren, zumindest ein Nachtflugverbot zwischen 22 Uhr und 6 Uhr.

Ein generelles Flugverbot zwischen 22 Uhr und 6 Uhr gibt es bisher an keinem der großen Verkehrsflughäfen in Deutschland. Die amtierende Bundesregierung hat in ihrem Koalitionsvertrag sogar vereinbart, die bestehenden Nachtflugbeschränkungen lockern zu wollen. Aktiv verfolgt hat sie dieses Ziel bisher aber nicht. Und Air Berlin will vor Gericht erreichen, dass mehr Flüge zugelassen werden, als das Infrastrukturministerium genehmigt hat.

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