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Berlin: Flughafenanwohner können auf mehr Ruhe hoffen

Beim Lärmschutz soll nachgebessert werden. Wie viel Geld dafür fließt, steht aber doch noch nicht fest

Potsdam - Beim Lärmschutz am neuen Großflughafen wollen Brandenburgs Infrastrukturministerium und die Flughafengesellschaft nachbessern. Wegen der neuen, nach Süden abknickenden Flugrouten von der Südbahn des Flughafens sollen nun neue Lärmschutzzonen festgelegt werden. In diesen Zonen soll nun ebenfalls der von der Flughafengesellschaft finanzierte Einbau von Lärmschutzfenstern und Lüftern möglich werden. Das bestätigte Brandenburgs Infrastruktur-Staatssekretär Rainer Bretschneider am Donnerstag

Daran sollen auch die tatsächlichen Flugrouten nichts ändern, die erst im Januar 2012 von der Flugsicherung festgelegt werden. Selbst wenn nach dem ersten Betriebsjahr des neuen Flughafens, die Schutzzonen überarbeitet werden, bleiben die Betroffenen im Lärmschutzprogramm. Zugleich korrigierte Bretschneider von der Nachrichtenagentur dapd verbreitete Angaben, wonach 150 Millionen Euro zuätzlich in den Lärmschutz fließen. Wie hoch die Mehrkosten durch die neuen Schutzzonen sein werden, ist laut Bretschneider noch unklar. Auch die Flughafengesellschaft wies die Zahl zurück.

Allerdings wachsen die Zweifel, ob die bisherigen Schutzmaßahmen überhaupt reichen. Das Ministerium und auch Brandenburgs Landesumweltamt sehen die von der Flughafengesellschaft festgelegten Lärmkriterien für den Einbau von Lärmschutzfenstern skeptisch und drängen auf Korrekturen. Laut Bretschneider geht die Flughafengesellschaft davon aus, dass sechs Mal am Tag die zulässige Maximallautstärke in Innenräumen überschritten werden darf. Das Ministerium dagegen fordert, dass die Lärmgrenze kein einziges Mal etwa in einem Haus, über das die Flieger donnern, überschritten wird. Daher beruhen die Lärmschutzmaßnahmen nach Angaben des Landesumweltamtes bislang auf falschen, zu niedrig angesetzten Schutzkriterien. Auch bei den Lüftern, die ein angekipptes Fenster ersetzen sollen, sehen die Behörden noch Korrekturbedarf. Zudem kritisierte das Landesumweltamt, dass bislang keine Kontrolle vorgesehen sein, ob die Schutzeinbauten überhaupt ausreichen.

Mit der Ausweitung der Schutzzone konnte der Konflikt um die Nachflüge vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zumindest entschärft werden. Die Klägergemeinden, die ein komplettes Nachflugverbot fordern, zogen am Mittwoch Teile der Klage auf Entschädigung für Außenlärm und die Ausweisung der Schutzzonen zurück. Das Gericht will am 13. Oktober über die Klage entscheiden. axf

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