zum Hauptinhalt
Michael Müller ist der Vorsitzende des Aufsichtsrats. Momentan sind zwei Berliner Sitze vakant.

© dpa

Flughafengesellschaft Berlin Brandenburg: Zwei Berliner für den Aufsichtsrat gesucht

Der Aufsichtsrat der Flughafengesellschaft Berlin Brandenburg ist noch nicht komplett. Zwei Berliner Sitze sind vakant.

Von Ulrich Zawatka-Gerlach

Der Aufsichtsrat der Flughafengesellschaft Berlin Brandenburg (FBB) bestand bisher aus 15 Mitgliedern. Berlin und Brandenburg stehen jeweils vier Mandate zu, der Bund hält zwei Sitze und die Arbeitnehmer fünf. Weil das Unternehmen auf über 2000 Beschäftigte gewachsen ist, wird in der Aufsichtsratssitzung am 7. Februar die Zahl der Sitze für Gewerkschafter und Betriebsräte auf zehn erhöht, damit das Gremium entsprechend der Rechtslage paritätisch besetzt ist.

Für den Bund und Brandenburg, die gemeinsam mit Berlin Gesellschafter der FBB sind, ändert sich vorerst nichts. Für den Bund sitzen die Staatssekretäre Werner Gatzer (Finanzministerium) und Rainer Bomba (Verkehrsministerium) im Aufsichtsrat. Brandenburg wird vertreten durch den Vize-Aufsichtsratschef und Staatssekretär Rainer Bretschneider (Flughafenkoordinator in der Staatskanzlei), Wolfgang Krüger (Hauptgeschäftsführer der IHK Cottbus), Gabriela Pantring (Vorstand NRW.Bank) und Staatssekretärin Daniela Trochowski (Ministerium für Finanzen).

Berlin stellt mit dem Regierenden Bürgermeister Michael Müller den Vorsitzenden, außerdem sitzt Staatssekretär Engelbert Lütke Daldrup (Flughafenkoordinator in der Senatskanzlei) im Kontrollgremium. Zwei Berliner Sitze sind vakant. Hotelier Michael Zehden schied im Februar 2016 aus, Ex-Innensenator Frank Henkel verließ den Aufsichtsrat nach der Wahl im September.

Gute Unternehmensführung setzt Diskussion zwischen Vorstand und Aufsichtsrat voraus

Rot-Rot-Grün hat vereinbart, dass Linke und Grüne je einen Vertreter entsenden. Bis zur Aufsichtsratssitzung am 7. Februar muss geklärt sein, wer das ist. Die Rechte und Pflichten von Aufsichtsräten sind im Deutschen Corporate Governance Kodex festgelegt. Demnach bestellt, überwacht und berät der Aufsichtsrat den Vorstand und ist in Entscheidungen von grundlegender Bedeutung unmittelbar eingebunden. Vorstand und Kontrollgremium sollen zum Wohl des Unternehmens eng zusammenarbeiten.

Der Vorstand muss den Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend über relevante Fragen informieren. Umgekehrt muss der Aufsichtsrat sicherstellen, dass er angemessen informiert wird. Gute Unternehmensführung setze offene Diskussion zwischen Vorstand und Aufsichtsrat, aber auch innerhalb beider Gremien voraus. Der Aufsichtsratsvorsitzende muss die Arbeit im Kontrollgremium koordinieren, er leitet die Sitzungen und vertritt den Aufsichtsrat nach außen. Zwischen den Sitzungen des Gremiums soll er mit dem Unternehmensvorstand Kontakt halten und mit ihm Fragen der Strategie, der Planung, der Geschäftsentwicklung, der Risikolage, des Risikomanagements und der Compliance (Regeltreue) beraten. Über wichtige Ereignisse muss der Vorstand den Aufsichtsratschef unverzüglich informieren.

Zur Startseite