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Ruhe, bitte. Die Routen-Gegner treffen sich immer wieder zur Demo in Friedrichshagen.

© dpa

Flugrouten: Fluglärm-Gutachten: Bürgerinitiativen bleiben skeptisch

Das Umweltbundesamt unterstützt die Ziele der Anwohner. Doch der Einfluss des Amtes auf die Routen ist gering.

Freude über die Bestätigung ihrer Positionen und neuer Mut, aber auch Skepsis hinsichtlich der Durchsetzungskraft des Umweltbundesamtes: So lassen sich die ersten Reaktionen der Bürgerinitiativen rund um den neuen Großflughafen in Schönefeld zum Lärmschutzgutachten der Umweltbehörde, das am Dienstag vorgestellt werden soll, auf den Punkt bringen. Wie berichtet, plädiert das Amt in seiner vorab bekanntgewordenen Stellungnahme unter anderem für ein generelles Nachtflugverbot sowie für die Verlegung der Abflüge über den Müggelsee. Die Verwaltung von Berlins Umwelt- und Verkehrssenator Michael Müller (SPD) hält eine generelle nächtliche Flugpause für politisch nicht mehr durchsetzbar. „Die Entscheidung ist gefallen“, sagte eine Sprecherin am Sonntag. Grüne und Linke im Abgeordnetenhaus forderten dagegen, man müsse das Thema erneut „auf die politische Tagesordnung setzen“.

Gemäß dem Luftverkehrsgesetz muss das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung die An- und Abflugrouten und nächtlichen Regelungen zwar „im Benehmen“ mit dem Umweltbundesamt festlegen, aber nicht im Einvernehmen. Dieser feine Unterschied bedeutet, dass die Bundesumweltbehörde zwar angehört wird, aber kein Vetorecht hat. Letztlich entscheidet also die Flugsicherung alleine. Sie will ihre endgültigen Routenpläne am 26. Januar vorstellen.

Aus Sicht der vielen Bürgerinitiativen hat das Umweltbundesamt deshalb „nur eine Feigenblattfunktion“, sagt Michael Lippoldt von der Kleinmachnower Initiative. Die Hoffnung auf die Bundesbehörde sei „trügerisch“. Das Amt stelle in seinem Gutachten zwar einerseits die gesundheitsschädlichen Folgen von Fluglärm heraus, spreche aber gleich anschließend von einem Zielkonflikt, den es selbst nicht lösen könne. Lippold: „Damit bestätigt es die bösen Folgen einer falschen Standortentscheidung.“

Ein generelles Nachtflugverbot würde von 22 Uhr bis 6 Uhr früh gelten. Nach der Eröffnung des Flughafens am 3. Juni sollen Nachtflieger aber zumindest zwischen 22 Uhr und Mitternacht sowie von 5 bis 6 Uhr starten können. Diesen Kompromiss, den die Landesparlamente von Berlin und Brandenburg beschlossen, bestätigte im Oktober das Bundesverwaltungsgericht. Die Berliner SPD hält daran weiter fest. „Das ist doch eine vernünftige Einschränkung“, sagte am Sonntag ihr verkehrspolitischer Sprecher Ole Kreins. Bestärkt durch das neue Gutachten machen sich die Bürgerinitiativen aber nun Hoffnungen, ihre weitergehende Forderung noch durchzusetzen. „Vielleicht mit dem geplanten Volksentscheid in Brandenburg“, heißt es.

Bei den strittige Flugrouten über den Müggelsee und Wannsee sehen Berlins Umweltverwaltung und Ole Kreins noch „Spielräume“. Die vom Umweltbundesamt empfohlenen Starts über die Gosener Wiesen statt über den Müggelsee sollte man überprüfen. Gleiches gelte für das Plädoyer, tagsüber den Wannsee von Flügen zu verschonen. Und die Umweltverwaltung hält auch den Vorschlag für „überlegenswert“, alle Routen nach der Airport-Eröffnung ein Jahr lang zu testen, bevor man sie endgültig festlegt.

Die Bürgerinitiativen machen weiter mobil. Montag, 19 Uhr, treffen sie sich zur Demo in Friedrichshagen. Und am 21. Januar zieht die Großdemo durch Mitte.

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