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Berlin: Forschungszulage für Arbeiter

Arbeiter im öffentlichen Dienst, die an Lehr- und Forschungsaufgaben der Universitäten mitwirken, erhalten eine „Forschungszulage“ von bis zu 174 Euro monatlich – eine Sonderregelung aus dem Jahr 1960. Trotz Kündigung des entsprechenden Tarifvertrags wurde die Zulage bisher nicht beseitigt, die die Universitätshaushalte mit jährlich einer Million Euro belastet.

Arbeiter im öffentlichen Dienst, die an Lehr- und Forschungsaufgaben der Universitäten mitwirken, erhalten eine „Forschungszulage“ von bis zu 174 Euro monatlich – eine Sonderregelung aus dem Jahr 1960. Trotz Kündigung des entsprechenden Tarifvertrags wurde die Zulage bisher nicht beseitigt, die die Universitätshaushalte mit jährlich einer Million Euro belastet. Der Rechnungshof fordert jetzt einen schrittweisen Abbau. za

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