Berlin : Fortsetzung folgt – vor dem Verfassungsgericht

Senat lehnt Forderung der Initiative Bankenskandal nach Auflösung der Bankgesellschaft ab. Sarrazin: Volksbegehren wäre teurer als Risikoabschirmung

„Volksbegehren zum Landeshaushalt sind unzulässig.“ So steht es in der Berliner Verfassung, Artikel 62. Auf diesen Satz stützt sich der Senat, der das Volksbegehren der Initiative Bankenskandal am gestrigen Dienstag erwartungsgemäß ablehnte. Die Initiative um den Politikwissenschaftler Peter Grottian von der Freien Universität hatte mehr als 37000 Unterschriften gesammelt, um ein Volksbegehren durchzusetzen. Ihre Ziele: Erstens soll der Senat das Gesetz zur „Risikoabschirmung“ aufheben. Mit diesem Gesetz hat das Land Milliardenrisiken für dubiose Immobiliengeschäfte der Bank übernommen, zu Lasten der Steuerzahler. Ohne dieses Gesetz hätte die Bankgesellschaft 2002 schließen müssen.

Zweitens wollen die Initiatoren des Volksbegehrens, dass die Bankgesellschaft in die Insolvenz geführt wird. Nur die Sparkasse und die Investitionsbank Berlin sollen weiterleben.

„Der Senat hat sich nicht damit befasst, wie er das Vorhaben politisch bewertet“, sagte Innenstaatssekretär Ulrich Freise. Es gehe um eine reine Rechtsfrage. Alle formalen Voraussetzungen für das Volksbegehren seien erfüllt, insbesondere reiche die Zahl der gesammelten Unterschriften. Inhaltlich aber sei das Volksbegehren unzulässig, denn es betreffe den Landeshaushalt.

Finanzsenator Thilo Sarrazin (SPD) rechnete vor, dass die Umsetzung des Volksbegehrens überhaupt nicht billiger für Berlin wäre, sondern teurer. „Was wir abschirmen, sind die 21,6 Milliarden Euro Risiko“, sagte Sarrazin. Das absehbare Ausmaß der Kosten sei aber deutlich geringer. „Nach derzeitigem Stand werden wir zwischen drei und sechs Milliarden Euro davon wirklich zu tragen haben“, so der Senator. Gegenzuhalten sei, was die vorgeschlagene Alternative kosten würde – nach seiner Schätzung mindestens acht bis zehn Milliarden Euro. Die Folgeschäden bei den Unternehmen, die Kunden der Bank seien, seien darin noch nicht eingerechnet, und der immense Vertrauensschaden sowieso nicht.

Die Initiative Bankenskandal kündigte an, gegen die Senatsentscheidung Einspruch vor dem Verfassungsgerichtshof einzulegen. Die Grundlage dafür findet sich in Paragraph 41 des Gesetzes über Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid. Die Frist beträgt einen Monat.

Durch den Bankenskandal hat sich die ohnehin schlechte Haushaltslage des Landes noch weiter verschlimmert; die Bankenaffäre ist zwar zum Symbol der Finanzkrise geworden, allein ursächlich dafür ist sie aber nicht.

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