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Berlin: Fragen rund um die Reha

Teil II: Wer zahlt die Therapie und welche Anträge müssen ausgefüllt werden?

Wer bezahlt die Rehabilitation?

Die Kosten von genehmigten Rehabilitationsmaßnahmen übernehmen Leistungsträger, also die gesetzlichen Krankenkassen, die Deutsche Rentenversicherung (entweder Bundes- oder Landesebene), die Berufsgenossenschaften und die Privaten Krankenversicherungen – letztere kommen nur für Anschlussheilbehandlungen (siehe Glossar auf www.gesundheitsberater-berlin.de) auf. Daneben können jedoch auch die Agenturen für Arbeit, die Kriegsopferversorgung und -fürsorge sowie die öffentliche Jugend- oder Sozialhilfe Leistungsträger sein.

Wie hoch ist die Selbstbeteiligung?

Versicherte müssen sich an den Kosten ihrer Reha beteiligen. Bei den gesetzlichen Krankenkassen beträgt diese Zuzahlung für eine Anschlussheilbehandlung (AHB) zehn Euro pro Kalendertag für maximal 28 Tage. Hierbei werden die in dem laufenden Kalenderjahr bereits geleistete Eigenbeteiligung für Krankenhausbehandlungen angerechnet. Ging also zum Beispiel der AHB ein zehntägiger Krankenhausaufenthalt voran, muss für die Reha nur noch für weitere 18 Tage zugezahlt werden. Bei medizinischen Rehabilitationen (siehe Glossar), die oft ohne eine vorherige stationäre Behandlung erfolgen, müssen die Rehabilitanden ebenfalls zehn Euro pro Kalendertag bezahlen. Frühere Zuzahlungen des Jahres werden jedoch nicht angerechnet. Allerdings gilt hier die allgemeine Belastungsgrenze von zwei Prozent der Bruttoeinkünfte des Patienten beziehungsweise einem Prozent bei chronisch Kranken.

Ist die Rentenversicherung Leistungsträger der Rehamaßnahmen, müssen die Patienten maximal zehn Euro pro Kalendertag für längstens 14 Tage bei einer AHB beziehungsweise 42 Tage bei einer medizinischen Reha pro Jahr zuzahlen.

Welche Anträge müssen ausgefüllt werden?

Prinzipiell gilt: Sowohl die Rentenversicherung als auch die gesetzlichen Krankenkassen werden nur auf Antrag tätig. Das Antragsverfahren unterscheidet sich je nach Kostenträger.

Bei der Rentenversicherung beantragt der Versicherte selbst eine Reha. Allerdings empfiehlt Annette Carl vom Verband der Rehabilitationsärzte Deutschlands, den Antrag gemeinsam mit dem behandelnden Mediziner auszufüllen, da dieser bei Fragen und Formulierungen helfen könne. Der Antrag wird durch eine Anlage zur Krankheitsgeschichte, die die Krankenkasse erstellt, sowie einen ärztlichen Befundbericht ergänzt. „Bei Anträgen auf eine Entwöhnungsbehandlung ist zusätzlich noch ein Sozialbericht notwendig“, sagt Dagmar Zeppa, Sprecherin der Deutschen Rentenversicherung Bund. Diese Formulare erhalten Patienten entweder im Internet auf den Seiten der gesetzlichen Rentenversicherung oder in den Geschäftsstellen der Sozialversicherungsträger und der Krankenkassen. Die ausgefüllten Papiere könnten schließlich zusammen oder getrennt an den Leistungsträger geschickt werden, sagt Rehaärztin Carl, „und zwar sowohl von dem Patienten als auch von dem Arzt.“

Die Formulare für einen Rehaantrag finden Sie im Internet unter

www.deutsche-rentenversicherung-

bund.de (Menüpunkt „Formulare und Publikationen“)

Die gesetzlichen Krankenversicherungen haben dagegen ein zweistufiges Antragsverfahren, bei dem nicht der Patient, sondern der Arzt die notwendigen Formulare ausfüllt: Laut Rehabilitationsrichtlinie beantragt er zunächst die „Einleitung von Leistungen zur Rehabilitation oder alternativen Angeboten“ (siehe nächste Folge: Wer darf Rehamaßnahmen verordnen?). Wird diese von der Kasse bewilligt, kann der Arzt anschließend eine medizinische Rehabilitation verordnen.

Versicherte von privaten Krankenversicherungen brauchen für ihre Reha keine speziellen Formulare auszufüllen. „Sie müssen jedoch wie üblich zuvor eine Kostenübernahme bei ihrer Versicherung beantragen“, sagt Jens Wegner, Pressereferent des Verbandes der privaten Krankenversicherungen (PKV).

Wer berät in Fragen der Rehabilitation?

Die Servicestellen für Rehabilitation beraten trägerübergreifend.

Die Adressen finden Sie unter

www.reha-servicestellen.de

Im 3. Teil der Serie „Fragen rund um die Reha“ am 5. Oktober lesen Sie: Wer darf Rehabilitationsleistungen verordnen? Am vergangenen Montag erschien der 1. Teil: Welche Formen der Reha gibt es und was ist besser: ambulant oder stationär?

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