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Ex-Hotelier Axel Hilpert (rechts) und sein Anwalt Matthias Schöneburg im Verhandlungssaal des Landgerichtes in Frankfurt (Oder).

© dpa

Frankfurt (Oder): Der neue Prozess gegen Axel Hilpert beginnt

Nach zwei Jahren wird neu verhandelt. Axel Hilpert soll wegen Millionenbetrugs ins Gefängnis - sein Anwalt will eine Bewährungsstrafe. Der Fall gilt als schwerstes Wirtschaftsverbrechen in Brandenburg.

Axel Hilpert macht Geschäfte, wie immer in seinem Leben. Er sei „seit geraumer Zeit wieder im Immobilienbereich tätig, in Berlin“. So sagt es der 68-Jährige, der mittlerweile in Spandau lebt, im Landgericht Frankfurt (Oder). Seit Donnerstag wird dort vor der 2. Strafkammer – der Vorsitzende Richter Matthias Fuchs hatte den „Maskenmann“ in einem umstrittenen Prozess lebenslang hinter Gitter geschickt – der Prozess gegen den früheren Schwielowsee-Hotelier neu aufgerollt. Der Fall gilt als schwerstes Wirtschaftsverbrechen in der jüngeren Geschichte Brandenburgs.

Für den Millionenbetrug beim Bau der mondänen Hotelanlage in Petzow, in der einst Prominenz ein- und ausging und etwa Altkanzler Helmut Kohl seinen Geburtstag feierte, war Hilpert vom Landgericht Potsdam zwar 2012 zu einer Gefängnisstrafe von fünf Jahren und acht Monaten verurteilt worden. Doch der Bundesgerichtshof hatte das damalige Urteil teilweise aufgehoben, als im Strafmaß zu streng.

Es geht um mehr als 2,6 Millionen Euro

Vom für Ende April geplanten Urteil hängt nun ab, ob Hilpert nach den eineinhalb Jahren Untersuchungshaft noch einmal ins Gefängnis muss. Sein Anwalt Gerhard Strate, der beispielsweise Gustl Mollath aus der bayerischen Psychiatrie herausholte, hat ein Ziel: Eine Bewährungsstrafe, auch wegen der langen Dauer des Verfahrens, wie er am Rande sagte. Der Prozessauftakt war nun vor allem ein Vorlesetag der früheren Urteile. Zwar hatte Strate einen Verzicht angeboten, auch wenn er „gern in Frankfurt (Oder)“ sei. Das hatte Fuchs ebenso ironisch abgelehnt: „Wir sind im Rahmen unserer Dienstpflichten ja gerne hier.“

So wurde en détail aufgeblättert, wie Hilpert einst über ein System von Firmen und Scheinrechnungen Millionen abzweigte bei seinem 35-Millionen-Projekt, das ohne Eigenkapital, nur mit Krediten und Fördermitteln finanziert worden war. Wer einen Auftrag erhielt, hatte 12,5 Prozent separat an Hilpert zu zahlen, Baufirmen, Planer, Notare – insgesamt knapp 2,6 Millionen Euro. Die waren in die Gesamtkosten und damit in die Neun-Millionen-Förderung des Landes eingerechnet. Nach Strate hätte sich das Verfahren allein auf diese Rückvergütungen beschränken sollen, was den Schaden, fürs Strafmaß entscheidend, auf 500 000 Euro verringern würde.

Das Gericht lehnte ab, will nach den BGH-Vorgaben den Gesamtfall unter die Lupe nehmen. Für Staatsanwalt Ivo Meyer ist das Provisionssystem nur die Betrugsspitze, betrage der Schaden „2,6 Millionen Euro plus x“. Man wolle „eine angemessene Strafe“. Hilpert wirkte entspannt. Aber draußen sagte er: „Die jahrelange Ungewissheit ist eine furchtbare Belastung.“

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