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Berlin: FRANKREICH Nicht einmal Religionsstunden an Staatsschulen

Auf den Gedanken, Gebetsräume in staatlichen Schulen einzurichten, ob christliche, jüdische oder islamische, käme in Frankreich niemand. Und würde es die Regierung ernsthaft erwägen, etwa um die Integration von Kindern islamischen Glaubens zu fördern, würde sie einen Proteststurm entfachen und spätestens vor dem Verfassungsrat damit Schiffbruch erleiden.

Auf den Gedanken, Gebetsräume in staatlichen Schulen einzurichten, ob christliche, jüdische oder islamische, käme in Frankreich niemand. Und würde es die Regierung ernsthaft erwägen, etwa um die Integration von Kindern islamischen Glaubens zu fördern, würde sie einen Proteststurm entfachen und spätestens vor dem Verfassungsrat damit Schiffbruch erleiden. Denn die Laizität, die Trennung von Kirche und Staat, ist seit einem Gesetz von 1905 eine feste Konstante in der wechselvollen Geschichte der französischen Republik. In der Verfassung von 1958 wird ihr laizistischer Charakter ausdrücklich anerkannt. Der Staat garantiert das Prinzip strikter Neutralität gegenüber allen Glaubensgemeinschaften. Und von diesen wird dieses Prinzip respektiert. Weder die katholische Kirche noch die protestantische oder die jüdischen und islamischen Glaubensgemeinschaften stellen nach den Erfahrungen des erbitterten Kulturkampfs des 19.Jahrhunderts heute den „religiösen Frieden“ infrage. So gibt es an staatlichen französischen Schulen auch keinen Religionsunterricht. Die Unterweisung in Glaubensfragen ist Sache der Religionsgemeinschaften, die von diesem Recht auch in ihren privaten Schulen Gebrauch machen. An den meisten staatlichen Schulen gibt es als Konzession an die Kirchen allerdings wöchentlich einen freien Tag, an dem die Schüler in ihrer Gemeinde zum Kommunions- oder Konfirmandenunterricht gehen oder sonst wie nach ihrer Facon selig werden können. Hans-Hagen Bremer, Paris

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