zum Hauptinhalt

Berlin: Freispruch für Pflegekräfte

Prozess um Vernachlässigung im Seniorenheim

Von den massiven Vorwürfen gegen zwei leitende Mitarbeiterinnen eines Pflegeheims blieb nicht viel. Der Abszess an der linken Leiste war möglicherweise noch nicht sichtbar, als der Heimbewohner ins Krankenhaus gebracht wurde. Und zur tiefen Wunde an der Hand könnte es auf dem Transport gekommen sein. So sah es gestern das Amtsgericht im Prozess um das elende Ende eines 68-jährigen Mannes. Es blieb eine mangelnde Flüssigkeitszufuhr. „Die Austrocknung war massiv und lag bereits einige Tage vor seiner Einlieferung ins Krankenhaus vor.“

Nach fast dreimonatigem Prozess sprach das Gericht die Pflegedienstleiterin frei. Sie sei bei der letzten Visite im Heim nicht dabei gewesen und habe deshalb nicht gesehen, dass die Pflegedokumentation gravierende Mängel aufwies. Anders die zweite Angeklagte, eine 27-jährige Wohnbereichsleiterin. „Sie hätte die Pflegekräfte besser beaufsichtigen und die Flüssigkeitszufuhr kontrollieren müssen“, hieß es. Das Maß ihrer Fahrlässigkeit liege allerdings am „unteren Rand“, befand das Gericht und verhängte wegen fahrlässiger Körperverletzung eine Geldstrafe von 1250 Euro (25 Tagessätze zu je 50 Euro).

Wolfgang K. war im Frühjahr 2003 nach einem Sturz in das Pflegeheim in Kreuzberg gekommen. Es war nicht einfach mit ihm. Er schlug um sich, weigerte sich zu essen. Knapp drei Monate später wurden gegen das Heim schwere Vorwürfe erhoben: K. sei grob vernachlässigt worden, hieß es in einer Anzeige des Klinikums am Urban. Der Patient war abgemagert und wund gelegen. Eine Wunde an der rechten Hand war so tief, dass die Sehne zu sehen war. Ein großer Abszess in der Leistengegend war aufgebrochen. Der Rentner starb wenig später an einer Blutvergiftung. Aus Sicht der Rettungsstelle des Krankenhauses deutete alles darauf hin, dass lang andauernde Prozesse zu dem schlechten Zustand des Mannes geführt hatten.

Die Staatsanwaltschaft hatte zunächst gegen 18 Personen ermittelt, die mit der Betreuung des Rentners befasst waren. Die meisten Verfahren wurden aber mangels eines Tatverdachts eingestellt. In Fällen mutmaßlicher Vernachlässigung in einem Pflegeheim sei es schwer, Verantwortlichkeiten nachzuweisen, sagte der Staatsanwalt in seinem Plädoyer. Weil in der Regel eine Vielzahl von Personen mit der Betreuung eines Bewohners befasst sind, gibt es mehrere Ebenen der Verantwortung, was die Ermittlungen erschwert. Das Urteil entsprach im Wesentlichen seinem Antrag.

Kerstin Gehrke

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false